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PM Landesbischöfin Springhart und Diakoniechef Keller im Dialog über den assistierten Suizid

13. Oktober 2022 | Das Neueste, Gesellschaft, Gesundheit, Religionen

„Wir begleiten die Menschen und lassen sie nicht allein“ – Landesbischöfin Springhart und Diakoniechef Keller im Dialog über den assistierten Suizid

In der Debatte zur Sterbehilfe haben Landesbischöfin Heike Springhart und der Vorstandsvorsitzende des Diakonischen Werkes, Urs Keller, dazu aufgerufen, sich intensiv mit dieser komplexen Thematik auseinanderzusetzen. Im einem Doppelinterview plädierten sie dafür, die „Kultur der Sorge“ weiterzuentwickeln und forderten ein umfassendes Suizidpräventionsgesetz.

„Wir müssen aufpassen, den Menschen nicht ausschließlich als autonomes Wesen zu bestimmen“, erklärte Springhart und rief dazu auf, die „Kultur der Sorge“ weiterzuentwickeln. „Damit meine ich nicht nur die Fürsorge für andere, sondern auch das Eingeständnis, dass andere sich um einen sorgen müssen“, erklärte die Landesbischöfin. Zugleich würdigte sie die Rolle der Seelsorgerinnen und Seelsorger im Krankenaus. „Mehr als andere Berufsgruppen stellen sie im Krankenhaus und in Pflegeeinrichtungen ihre Zeit zur Verfügung und sind da: Gegen die Einsamkeit und das Gefühl verlassen zu sein“, so Springhart.

Von einem Suizidpräventionsgesetz erhofft sich Keller, es werde „den raschen Zugang zu niederschwelliger Beratung festschreiben, und zwar überall, wenn ich in Lebenskrisen komme. Es bedeutet aber auch die Aufklärung bereits in der Schule, um mit einem Suizidwunsch als Teil des Lebens umzugehen. Dazu gehören dann auch die notwendigen finanziellen Mittel“, forderte der Diakoniechef.

+++

Lesen Sie hier das Gespräch im Wortlaut:

 

Der Selbstmord wurde früher in der Kirche als Sünde gebrandmarkt. Wie ist das heute in der evangelischen Kirche?

Springhart: Diese Haltung haben wir heute nicht mehr. Häufig sind es sehr verzweifelte Menschen, die sich das Leben nehmen. Wir stehen Menschen bei und begleiten sie, auch über ihren Tod hinaus, unabhängig davon wie ihr Leben zu Ende gegangen ist.

Nun stellt sich die Frage, ob ein Mensch bei seinem Suizid unterstützt werden darf. Wie stark ist dieser Wunsch in diakonischen Einrichtungen vorhanden?

Keller: Da gibt es keine allgemeinen empirischen Erhebungen, das hängt vom jeweiligen Bereich ab. Den Punkt, wo man sagt „Ich will das jetzt nicht mehr“ kennt vermutlich jeder schwerkranke Mensch. In der Altenhilfe, aber auch im Krankenhaus kommt es tatsächlich vor, dass Menschen so verzweifelt und am Ende ihrer Kräfte sind, dass sie äußern, sterben zu wollen.

Wie reagieren die Mitarbeitenden darauf?

Keller: Vor allem im Verständnis, Anteilnahme, sie nehmen sich Zeit für die Menschen und begleiten sie. Damit hat eine Pflegekraft große Erfahrung.

Es gibt professionelle Anbieter, die einem Menschen tödliche Medikamente beschaffen, auch wenn sie sie nicht direkt verabreichen dürfen. Wäre so etwas für Sie in einer diakonischen Einrichtung denkbar?

Keller: Wir geben den Menschen, die bei uns sind, eine Zusage: Wir lassen euch nicht allein und wir begleiten euch. Aber wir werden nie im Sinne einer Sterbehilfeorganisationen tätig werden.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil 2022 die Autonomie eines Menschen betont und erklärte: Das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst als Ausdruck persönlicher Autonomie ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Wie sehen Sie das?

Springhart: Der Aspekt der Autonomie ist ein großer Freiheitsgewinn, daran ist festzuhalten. Aber wir müssen aufpassen, den Menschen nicht ausschließlich als autonomes Wesen zu bestimmen. Dann wäre ich für alles selbst verantwortlich. Geboren werden und sterben liegen aber nicht in meiner Hand, wie viele andere Entscheidungen in meinem Leben auch. Wenn Menschen sterben wollen, hat das immer Gründe, oft sehr schmerzliche. In der seelsorglichen Begleitung haben wir offene Ohren für das, was die Menschen bewegt. Niemand soll mit seiner Verzweiflung allein bleiben müssen. Und: Ich bin davon überzeugt, dass vor Gott jeder Mensch etwas wert ist, unabhängig von Gesundheit und Leistung, egal, wie abhängig er oder sie von anderen Menschen ist.

Keller: Ich möchte Selbstbestimmung und Autonomie unterscheiden: Selbstbestimmung ist ein hohes Gut, aber ich bin dabei nicht autonom im Sinne dessen, dass ich mir selbst meine Gesetze gebe. Das ich über mich selbst in jedem Punkt bestimme, ist eine Fiktion und manchmal auch eine Ideologie. Nur als Beispiel: Meine Autonomie in dem Sinne, dass ich mir selbst das Gesetz gebe, endet schon in dem Moment, wo ich auf die Straßenverkehrsordnung stoße.

Das Bundesverfassungsgericht hat gefordert, vor allen Dingen jene Menschen zu schützen, deren Sterbewunsch vielleicht nicht ganz so freiwillig ist, um anderen nicht zur Last fallen zu wollen. Wie hoch schätzen Sie diese Gefahr ein?

Springhart: Ich glaube nicht, dass die Verabschiedung eines moderateren Gesetzes einen Dammbruch bedeuten wird. Ich halte es aber für wichtig, die Kultur der Sorge weiterzuentwickeln. Damit meine ich nicht nur die Fürsorge für andere, sondern auch das Eingeständnis, dass andere sich um einen sorgen müssen. Das empfinde ich persönlich manchmal als Zumutung, weil ich nicht gerne von anderen abhängig sein will. Von anderen Hilfe anzunehmen und abhängig zu sein, ist aber Teil des Aufgehobenseins im menschlichen Miteinander. Deshalb gibt es die Diakonie und andere Einrichtungen, die dieses realisieren. Menschliches Leben ist immer Geben und Nehmen. Beides ist herausfordernd, das Geben und das Nehmen.

Wie können kirchliche Seelsorgerinnen und Seelsorger Patienten, ihre Angehörigen und das Personal bei Fragen nach dem assistierten Suizid begleiten?

Springhart: Seelsorgerinnen und Seelsorger können mehr als andere Berufsgruppen im Krankenhaus und in Pflegeeinrichtungen ihre Zeit zur Verfügung stellen und da sein. Gegen die Einsamkeit und das Gefühl verlassen zu sein. Und sie gehen in eine nahe Beziehung, sind aber nicht Teil des Systems. Gerade am Ende ihres Lebens entscheiden Menschen oft sehr bewusst, was sie ihren Angehörigen mitteilen, manchmal befürchten sie, ihren Angehörigen zu viel zuzumuten. Vor der Seelsorgerin oder dem Seelsorger kann man auch den Ärger und die Angst aussprechen und das Herz ausschütten, ohne die Frage: Halten mein Ehemann oder meine Tochter das aus? Das Entscheidende ist, dass Menschen nicht in ihrer Verzweiflung und ihrer Einsamkeit allein gelassen werden, die mit dem Sterben oft einhergeht.

Es wird von der Kirche oft gefordert, sich in gesellschaftlichen oder politischen Fragen eindeutig zu positionieren, etwa im Eintreten für sozial Benachteiligte. Ist das bei solchen grundlegenden ethischen Fragen über Leben und Tod überhaupt möglich, nach dem Motto assistierter Suizid, ja oder nein?

Springhart: Ich finde, es ist eine Stärke der bisherigen Gesetzgebung, dass sie bestimmte Dinge gerade nicht regelt. Es ist ein äußerst komplexes Thema, bei dem es nicht hilfreich ist, mit allzu plakativen Sätzen scheinbare Eindeutigkeit zu kommunizieren. Unsere Aufgabe ist es, die Nachdenklichkeit einzubringen. Die Aufgabe der Kirche liegt aus meiner Sicht darin, einen eigenen Ton in die Gesellschaft einzubringen und realistisch über das menschliche und verletzliche Leben zu sprechen. Als Kirche reden wir über das Sterben und die Auferstehung. Das ist das Grunddatum unseres christlichen Glaubens, die Hoffnung, die über den Tod hinausgeht und daraus resultierend der Blick auf das gute Leben. Wir haben etwas dazu zu sagen, wie menschliches Leben als verletzliches Leben gehalten ist, von Gott.

Keller: Ja, wir müssen als Kirche und Diakonie die Komplexität offenhalten. Wir müssen ein Bild von den Schwierigkeiten der Fragestellungen haben. Nicht, um ihnen aus dem Weg zu gehen, sondern um vorsichtig zu sein. Die kommenden Regelungen müssen sorgfältig durchdekliniert werden im Sinne aller Betroffenen. Im Moment ist es unsere Aufgabe, diese Debatte einzufordern. Es wird meines Erachtens zu wenig darüber öffentlich debattiert.

Voraussichtlich In diesem Herbst soll nun der Bundestag drei Gesetzesvorschläge beraten: Zwei moderatere und einen restriktiven Was erhoffen Sie sich von dem Beschluss, der gefällt werden muss?

Keller: Als Diakonie fordern wir eindringlich ein eigenes Suizidpräventionsgesetz. Ein solches Gesetz würde den raschen Zugang zu niederschwelliger Beratung festschreiben, und zwar überall, wenn ich in Lebenskrisen komme. Es bedeutet aber auch die Aufklärung bereits in der Schule, um mit einem Suizidwunsch als Teil des Lebens umzugehen. Dazu gehören dann auch die notwendigen finanziellen Mittel. Um es deutlich zu sagen, ein Gesetz zur Regelung es assistierten Suizids, ohne ein eigenes Suizidpräventionsgesetz, würde es sich zu leicht machen.

Das heißt, Sie votieren nicht für einen bestimmten Gesetzesvorschlag?

Keller: Genau. Als Diakonie stehen wir zu den Menschen, egal welche gesetzliche Regelung kommt.

Springhart: So sehe ich es auch. Zentral ist die Schärfung des offenen Blicks für die Komplexität – und die Begleitung aller Menschen.

Und wie würden Sie reagieren, wenn Sie durch eine Krankheit ohne Heilungsperspektive immer mehr an Selbstbestimmung verlieren würden?

Keller: Das weiß ich nicht. Da muss man ehrlich sein: Ich weiß es nicht. Das hängt immer von den Umständen ab. Selbstbestimmung wäre für mich aber nicht der springende Punkt, sondern ich würde mir wünschen, dass einfach Menschen an meiner Seite stehen, die mein Selbst wahrnehmen und wir gemeinsam einen Weg finden, der gut ist.

Springhart: Eine solche Situation kann man nicht gedanklich vorwegnehmen. Jetzt sehe ich es vielleicht als das Schlimmste, wenn ich nicht mehr laufen kann; später bin ich möglicherweise dankbar für das, was gerade noch geht. Das habe ich schon bei vielen Menschen erlebt. Ich kann nicht alles mit Prinzipienfragen beantworten, sondern das Leben stellt sich so ein, wie es sich einstellt. Und dann weiß ich, dass ich vielleicht mehr aushalten kann, als ich dachte oder dass ich an eine Grenze gekommen bin, an die ich nie dachte, Das offen zu halten, gehört für mich auch zu einer Haltung aus dem Glauben.

Und wenn Sie ein nahestehender Mensch um den Tod bittet?

Springhart: Meine eigene Großmutter, die lange bettlägerig war, bevor sie starb, hat immer mal den Wunsch geäußert: ‚Ach, bringt mich in die Schweiz.‘ Um dort Sterbehilfe zu erfahren. Es gab aber nie eine Situation, in der wir auch nur gedacht hätten: Also gut, dann machen wir das jetzt. Sondern es war klar, zu sagen: ‚Wir sind da, wir sind an deiner Seite und wir beten darum, dass du auch sterben darfst, und wir tun alles dafür, dass du medizinisch so versorgt bist, dass du nicht unnötig leidest.‘

Interview: Daniel Meier

Quelle: Evangelischer Oberkirchenrat Karlsruhe

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