Rhein-Neckar-Kreis (ots) – Die Polizei warnt auch in diesem Jahr vor dem Umgang mit illegalen bzw. nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern. Silvesterfeuerwerk, das kein amtliches Zulassungszeichen hat und somit nicht geprüft wurde, darf in Deutschland weder verkauft, noch abgebrannt werden. Der Besitz, die Weitergabe und das Abbrennen sind gemäß Sprengstoffgesetz strafbar. Außerdem können illegale Feuerwerkskörper schwere Verletzungen zur Folge haben.
Des Weiteren erinnert die Polizei daran, dass nur Erwachsene, ab 18 Jahren, zum Jahreswechsel Silvesterfeuerwerk nutzen dürfen. Der Verkauf von Rakete, Böller und co. darf in den Geschäften nur an den letzten drei Tagen des Jahres verlauft werden. Angezündet werden darf es nur zum Jahreswechsel, vom 31. Dezember bis um 01. Januar.
Das von der Polizei zur Verfügung gestellte Informationsblatt wird nicht nur auf Deutsch, sondern auch auf Englisch, Französisch und Arabisch erscheinen, mit dem Ziel, es an Flüchtlinge zu verteilen.
Weitere Informationen gibt es unter www.polizei-beratung.de .
Quelle: Polizeipräsidium Mannheim
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