Hockenheim / Sinsheim / Sandhausen / Rhein-Neckar-Kreis / BAB 5 / BAB 6 (ots) – Am Sonntagabend führte das Verkehrskommissariat Walldorf erneut eine großangelegte Kontrollaktion auf den Tank- und Rastanlagen der Region durch. Ziel der präventiven Maßnahme war die Verhinderung von Trunkenheitsfahrten im Lastverkehr.
Stichprobenkontrollen in jüngster Vergangenheit und die durchgeführte Schwerpunktekontrolle am 30.09.2018 bestätigten die polizeiliche Annahme, dass dem Sonntagsfahrverbot unterliegende Lkw-Fahrer auf den Rasthöfen teilweise übermäßig Alkohol konsumieren und hierdurch die Gefahr einer Trunkenheitsfahrt nach dem Wegfall des Fahrverbots besteht.
Am gestrigen Sonntag kontrollierten daher eine größere Zahl von Beamten knapp vier Stunden lang rastende Lkw-Fahrer auf den Tank- und Rastanlagen Hardtwald-Ost und -West, Kraichgau-Nord und -Süd und Am Hockenheimring-Ost und -West.
Kurz vor dem Ende des Sonntagsfahrverbots und vor Beginn der Weiterfahrt wurden 476 Fahrer überprüft. Im Ergebnis standen dabei 37 potenzielle Fahrzeugführer noch unter Alkoholeinfluss von mindestens 0,5 Promille.
Davon waren 18 Fahrer mit Alkoholwerten von über einem Promille deutlich alkoholisiert. Der „Spitzenreiter“ hatte knapp 2,8 Promille in der Atemluft. In einem Fall verschloss ein mit 0,7 Promille gemessener Lkw-Fahrer sogar sein Führerhaus noch während der polizeilichen Maßnahmen um verweigerte nunmehr jegliche Mitarbeit. Zu Verhinderung der Weiterfahrt wurde eine Sicherungskette an den Rädern angebracht. Besonders erschreckend: Bei der Kontrolle eines 40-Tonners wurden vier Lkw-Fahrer auf der Ladefläche bei einem Trinkgelage angetroffen. Neben zahlreichen Bierflaschen fanden sich auch Schnaps- und Wodka-Flaschen auf dem provisorischen Tisch. Drei der Fahrer waren sichtlich betrunken.
Allen alkoholisierten Fahrern wurde die Weiterfahrt untersagt und deren Frachtpapiere beschlagnahmt. Die Fahrzeugschlüssel wurden ihnen aufgrund der kalten Witterung belassen. Eine Nachkontrolle am Montagmorgen ergab noch bei dreien dieser Fahrer Promillewerte, die eine anhaltende Untersagung der Weiterfahrt erforderlich machten. Die Frachtpapiere bleiben bis zur Erlangung der Nüchternheit der jeweiligen Betroffenen weiterhin in polizeilicher Verwahrung.
Der „Spitzenreiter“ der Nacht wollte um kurz nach 8 Uhr seine Fahrt fortsetzen. Eine erneute Kontrolle ergab noch immer über 1,5 Promille. Seine Fahrt wird er demnach wohl erst in den späten Abendstunden, nach Erlangung der Nüchternheit fortsetzen können.
„Allen alkoholisierten osteuropäischen Fahrern wurden die 10 Max-Achtzig-Regeln der Unfallpräventions-Initiative ´Hellwach mit 80 km/h` in deren Landessprache ausgehändigt. Danach verhält sich ein verantwortungsvoller Fahrer so, dass er in allen Verkehrssituationen weder sich, andere Verkehrsteilnehmer, noch seine Ladung gefährdet.“, so Polizeidirektor Dieter Schäfer der Verkehrspolizeichef des Polizeipräsidiums Mannheim, der die Kontrollen weiter intensivieren will. Die Max-Achtzig-Regel Nr.7 besagt: Alkohol und sonstige die Reaktion und Konzentration beeinflussende Mittel, aber auch Medikamente, die das Fahren ausschließen, sind direkt vor und während den Fahrtzeiten strikt untersagt! Info: www.facebook.com/Hellwachmit80kmh
Quelle: Polizeipräsidium Mannheim
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