Ausschuss für Soziales tagt am 28. Juni:
Wohnungslosenhilfe und Prävention von häuslicher Gewalt im Fokus
Heimaufsicht, Hilfe zur Pflege, Wohnungslosenhilfe und Prävention von häuslicher Gewalt: Mit einer breiten Palette wichtiger sozialer Themen befassen sich die Kreisrätinnen und Kreisräte des Sozialausschusses des Rhein-Neckar-Kreises am kommenden Dienstag, 28. Juni.
Die öffentliche Sitzung beginnt um 14 Uhr im Sitzungssaal im 5. OG des Landratsamts in Heidelberg, Kurfürsten-Anlage 38-40.
Nach einer Fragestunde für Kreiseinwohnerinnen und Kreiseinwohner erstattet die Heimaufsichtsbehörde den Ausschussmitgliedern Bericht über ihre Tätigkeit, die sich auf 87 stationäre Einrichtungen mit insgesamt 5.942 Plätzen im Landkreis erstreckt. Die Heimaufsicht dient dem Schutz und der Wahrung der Interessen und Bedürfnissen der pflegebedürftigen oder behinderten Bewohnerinnen und Bewohnern in Alten- und Pflegeheimen, ambulant betreuten Wohngemeinschaften und von stationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderung im Rhein-Neckar-Kreis.
Nach einem Zwischenbericht zur Umsetzung des Teilhabechancengesetzes informieren sich die Kreisrätinnen und Kreisräte über die Ermittlung der angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem SGB (Sozialgesetzbuch) II und XII für Wohnungen im Rhein-Neckar-Kreis sowie den aktuellen Ausbaustand der Angebote zur Kurzzeitunterbringung für behinderte Menschen.
Einen Kennzahlenvergleich der Hilfe zur Pflege 2020 in den Stadt- und Landkreisen Baden-Württembergs hat der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) vorgelegt. Im Jahr 2020 betrug der Nettoaufwand für Leistungen an Empfänger von vollstationärer Hilfe zur Pflege in Baden-Württemberg 446,4 Millionen Euro. Im Jahr 2019 waren es noch 386,1 Millionen. Dies entspricht einem Zuwachs von 15,8 Prozent.
Um die Konzeption zur Wohnungslosenhilfe im Rhein-Neckar-Kreis geht es in einem weiteren Tagesordnungspunkt. Hilfen für von Wohnungslosigkeit bedrohte und betroffene Menschen gewinnen zunehmend an Bedeutung. Die Gefahr eines Wohnungsverlustes ist nicht mehr ein gesellschaftliches und sozialpolitisches „Randphänomen“, sondern reicht bis in die Mitte der Gesellschaft hinein. Generelles und gemeinsames Ziel aller beteiligten Akteure im Rhein-Neckar-Kreis ist es deshalb, Wohnungslosigkeit so umfassend wie nur möglich zu vermeiden und nachhaltig zu beheben. In enger Kooperation zwischen dem Rhein-Neckar-Kreis, den Vertretern und Experten der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege wurde eine Konzeption für Wohnungsnotfälle erarbeitet. Sie zeigt auf, wie ein flächendeckendes Beratungs- und Unterstützungsangebot in den Städten und Gemeinden ausgestaltet werden könnte, aber auch, wie bereits vorhandene Strukturen ergänzt und weiterentwickelt werden könnten.
Bereits in seiner Sitzung am 17. März 2020 hat der Ausschuss für Soziales eine Konzeption zur Prävention von häuslicher Gewalt und Hilfen für Betroffene im Rhein-Neckar-Kreis beschlossen, die nun fortgeschrieben werden soll.
Der Rhein-Neckar-Kreis hat sich zum Ziel gesetzt, flächendeckend wirkungsvolle Präventions- und Hilfsangebote aufzubauen. Für die Realisierung konnten das Diakonische Werk für den Rhein-Neckar-Kreis, das Deutsche Rote Kreuz (Kreisverband Mannheim e.V.) und das Deutsche Rote Kreuz (Kreisverband Rhein-Neckar/Heidelberg e.V.) gewonnen werden. Diese drei Einrichtungsträger haben eine gemeinsame Konzeption erstellt und sich die verschiedenen Handlungsfelder aufgeteilt: Das Diakonische Werk nimmt sich dem Thema Beratung und Prävention an, der DRK-Kreisverband Mannheim dem Aufbau eines Frauen- und Kinderschutzhaus sowie dezentraler Schutzwohnungen in den Planungsräumen Weinheim und Schwetzingen/Hockenheim, und der DRK-Kreisverband Rhein-Neckar/Heidelberg dem Aufbau dezentraler Schutzwohnungen in den Planungsräumen Wiesloch/Leimen, Sinsheim und Neckargemünd/Eberbach.
Nach der mittlerweile erfolgreichen Umsetzung und Etablierung der ersten Angebote im Sinne einer „Grundversorgung“ im Rhein-Neckar-Kreis wird mit der nun vorliegenden Konzeption der Ausbau der Angebote zu einer flächendeckenden bedarfsgerechten Versorgung für Menschen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, dargestellt.
Alle Dokumente zur Sitzung sind im Ratsinformationssystem des Rhein-Neckar-Kreises – https://ratsinformation.rhein-neckar-kreis.de – abrufbar.
Quelle: Landratsamt RNK