(zg) Das Land Baden-Württemberg hat mit Mehrausgaben von bis zu 65 Millionen Euro pro Jahr eine erhebliche, finanzielle Kraftanstrengung auf sich genommen, um künftig eine rechtssichere Ausgestaltung der finanziellen Förderung der Schulen in freier Trägerschaft sicherzustellen.
„Die Neuordnung der Privatschulfinanzierung ist eine gute Investition in den vielfältigen Bildungsstandort Baden-Württemberg. Gerade auch die freien Schulen im Rhein-Neckar-Kreis haben so Planungssicherheit und eine finanzielle Rückendeckung für die kommenden Jahre“, erklärt der Landtagsabgeordnete Dr. Albrecht Schütte (CDU / Wahlkreis Sinsheim).
Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, wird die Grundförderung auf 80% nach Bruttokostenmodell aufgestockt, davon werden alle Privatschulen profitieren. Ebenso wird der gerichtlichen Verpflichtung nachgekommen und den Freien Schulen auf Antrag das bislang erhobene Schulgeld bis zu 10% der Gesamtkosten ersetzt.
„Das Land erwartet im Gegenzug von den Freien Schulen, dass sie einen Teil der Finanzierung selbst erwirtschaften. Mit dem vorliegenden Ergebnis stellen wir die faire Partnerschaft von Privatschulen und Land auf eine neue Förderbasis, von der beide Seiten profitieren“, so Schütte abschließend.