Dr. Albrecht Schütte MdL und Moritz Oppelt MdB (beide CDU) besuchten gemeinsam mit Staatssekretärin Gisela Splett (Bündnis 90/ Die Grünen) das Finanzamt Sinsheim
Bereits seit 1921 gibt es das Finanzamt Sinsheim, welches heute für rund 107.000 Einwohner zuständig ist. In ihrer Vorstellung von Amt und Kernzahlen wies die kommissarische Leiterin Carolin Herzog auf die Veränderungen durch Corona hin. Das Amt sei deutlich digitaler geworden und das mobile Arbeiten finde viel Zuspruch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Diese Flexibilität sowie verschiedene mögliche Arbeitsmodelle bringen eine höhere Mitarbeiterzufriedenheit.
Regelmäßig informieren sich Oppelt und Schütte vor Ort. Der aktuelle Anlass für den Besuch war zudem die Frage, wann endlich die Dachfläche des Finanzamtes Sinsheim mit einer PV-Anlage ausgerüstet werden kann. Immer wieder hatte der Abgeordnete Schütte entsprechend nachgehakt. Staatssekretärin Splett konnte nun die positive Nachricht überbringen, dass in absehbarer Zukunft eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach des Hauptgebäudes installiert und der Strom zu ganz wesentlichen Teilen im Gebäude genutzt wird. Zudem werden sukzessive alle Lampen zu LED‘s umgetauscht, um so Strom zu sparen.
Das Finanzamt Sinsheim als eines der kleinsten in Baden-Württemberg ist sowohl bei der Erledigungsquote als auch bei der Bearbeitungszeit der Einkommenssteuer landesweit seit vielen Jahren auf dem ersten Platz. „Hier zeigt sich, dass kleine Einheiten effizient sind, insbesondere auch aufgrund des Engagements der Finanzbeamtinnen und -beamten für Ihr Finanzamt“, stellten die Staatssekretärin und die Abgeordneten fest. Dieser Eindruck verfestigte sich beim Besuch des Service Centers und der Abteilung für die Ausbildung.
Bei aller Effizienz belastet die Arbeit für die neue Grundsteuer allerdings auch das Finanzamt Sinsheim, wie Splett, Schütte und Oppelt in der entsprechenden Abteilung mitbekamen. Zwar habe man zusätzliches Personal eingestellt und Sinsheim habe eine relativ hohe Quote an automatisch abgearbeiteten Fällen, das reiche aber bei weitem nicht. Die vielen nicht Standard-Fälle seien kaum zu stemmen, dazu komme der Ärger vieler Steuerpflichtiger über die neue Grundsteuer erklärten die Sachgebietsleiterin Brigitte Freisler und die kommissarische Leitung.
Moritz Oppelt, Dr. Albrecht Schütte und Staatssekretärin Splett waren sich einig: „Nach dem Urteil des Verfassungsgerichts mussten wir eine neue Grundsteuer einführen. Relativ gesehen, ist das Modell in Baden-Württemberg eher einfach. Zudem erweckt der Grundsteuermess- und Grundsteuerwertbescheid den falschen Eindruck, als ob die Grundsteuer fast überall deutlich teurer wird. Die tatsächlich ab 2025 neu zu zahlende Grundsteuer wird maßgeblich vom Hebesatz der jeweiligen Gemeinde bestimmt. Dieser neue Hebesatz wird voraussichtlich erst in 2024 von den Kommunen festgelegt. Die kommunalen Landesverbände hatten sich in der Vergangenheit aber zur Aufkommensneutralität bekannt. Daher müssen wir auf allen Ebenen, die Bürgerinnen und Bürger deutlich besser aufklären.“
Quelle: Lukas Schöfer