Viele Shopbetreiber werben mit diversen Gutschein-Codes für ihre Produkte. Besonders wer eine etwas größere Anschaffung machen möchte, kann damit bares Geld sparen. Wie genau das geht und worauf man dabei achten sollte, haben wir im folgenden Artikel zusammengefasst.
Gutschein-Codes im Internet sind beliebt und werden rege genutzt.
Win-Win-Situation für Käufer und Verkäufer
Online-Gutscheine werden nicht mehr nur von großen Shops angeboten. Auch kleinere Unternehmen haben mittlerweile ein ausgedehntes Sortiment an Gutscheinen, Rabattcodes o. ä. Sie versuchen auf diese Art und Weise neue Kunden zu gewinnen und diese auch langfristig zu halten. Dafür gibt es manchmal kleinere, häufig aber auch recht lukrative Angebote, wobei man jede Menge Geld sparen kann.
Rabattportale im Internet
Aber nicht nur Shopbetreiber selbst, sondern auch Rabattportale bieten zahlreiche attraktive Gutscheine, Rabatte und Sonderangebote verschiedenster Shops und Unternehmen an. Über die Suchfunktion der jeweiligen Seite kann man nach Gutscheinen ganz bestimmter Shops suchen oder sich von dem riesigen Sortiment berieseln lassen. Das macht besonders zu bestimmten Anlässen, wie z. B. Weihnachten großen Spaß, wenn man mehrere Geschenke für verschiedene Personen braucht. Zum Autodoc Gutschein von tripplo gehts übrigens hier https://www.tripplo.com/de/gutschein/autodoc.
Wie läuft der Kauf mit Gutscheinen ab?
Im Normalfall klickt man auf das Angebot des Gutscheins und erhält direkt den Code dafür. Dieser wird dann kopiert und ggf. am Ende des Bestellvorgangs eingefügt, möchte man das Angebot annehmen. Manche Codes werden auch per Email versandt. Meist kann man dann in der Email auf den Code klicken und wird direkt zum Shop weitergeleitet.
Tipps zu den Rabattcodes
Viele Gutscheine und Rabatte haben durchaus ihre Daseinsberechtigung, da man wirklich Geld mit ihnen sparen kann, besonders wenn man etwas ganz Spezielles sucht und nicht einfach aus der Lust heraus kauft, weil man zufällig darauf gestoßen ist. Auf jeden Fall sollte man groß angepriesene Rabatte kritisch beäugen und die jeweilige Internetseite des Anbieters genau prüfen, um Haken auszuschließen. Preisvergleiche mit anderen Anbietern lohnen sich diesbezüglich auch immer.
Auf welche Tücken muss man achten?
Die Verbraucherzentrale Hessen fand heraus, dass viele Sparangebote an Bedingungen geknüpft oder sogar mit Einschränkungen verbunden sind. Beispielsweise sind Gutscheine dann zeitlich begrenzt, gelten nur an bestimmten Tagen bzw. in bestimmten Filialen oder sind nur mit einem Mindestbestellwert o. ä. einzulösen. Auf was man noch achten sollte, im folgenden Abschnitt:
Widerrufsrecht und Geldrückgabe
Beim Erwerb von Gutscheinen gibt es grundsätzlich ein Widerrufsrecht. Das bedeutet, dass man den gezahlten Kaufpreis zurückerstattet bekommt, wenn man den Gutschein zurück an den Shop überträgt. Prinzipiell gilt das sowohl bei Gutscheinen in Papierform, als auch bei Gutscheinen des elektronischen Pendants. Wurde ein Gutschein allerdings eingelöst, um eine ganz bestimmte Sache zu kaufen, kann man prinzipiell auch diesen Vertag widerrufen, aber keine Barauszahlung vom Verkäufer verlangen. Der Betrag muss wieder in Form eines Gutscheins erstattet werden.
Gültigkeit ohne Befristung
Ist ein Gutschein ohne Befristung ausgestellt, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren. Allerdings tritt diese immer erst am Jahresende des dritten Jahres ein. Ist ein Gutschein also am 24.05.2021 ausgestellt worden, so verjährt er mit Ablauf des 31.12.2024. Eine zeitliche Befristung von unter drei Jahren ist im Prinzip nicht zulässig und müsste im Einzelfall geprüft werden. Ist ein Gutschein vom Anbieter beispielsweise auf ein Jahr begrenzt und man löst ihn in der Zeit nicht ein, hat man eigentlich einen Anspruch auf Erstattung des Wertes abzüglich eines kleinen Teils für den entgangenen Gewinn wegen Nichteinlösung.
Fazit
Rabattgutscheine sind eine tolle Möglichkeit den Geldbeutel zu schonen. Allerdings sollte man sie gezielt einsetzen und nicht aus Langeweile auf die Suche nach ihnen gehen. Außerdem sollte man im Hinterkopf behalten, dass auch in dieser Branche ein Widerrufsrecht gilt. Übrigens sind Gutscheine grundsätzlich übertragbar, da die Rechtsprechung besagt, dass der Name darauf keiner persönlichen Bindung dient.