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Rasenmähen an Sonn- und Feiertägen verboten

1. August 2015 | Allgemeines, Das Neueste

(zg) Es ist Sommer und der Aufenthalt im Garten ist für viele Bürgerinnen und Bürger mit Erholung verbunden. Häufig ist vielen unklar, zu welchen Zeiten Rasen gemäht werden darf. Aus aktuellem Anlass weist das Ordnungsamt der Stadt Neckarbischofsheim darauf hin, dass Rasenmähen an Sonn- und Feiertägen nach der Polizeiverordnung der Stadt Neckarbischofsheim verboten ist. Des Weiteren wird auf die Einhaltung der Mittagsruhe in der Zeit von 12.00 bis 14.00 Uhr sowie auf die Nachtruhe von 22.00 bis 06.00 Uhr hingewiesen, in denen Haus- und Gartenarbeiten, die zu erheblichen Belästigungen Anderer führen können, nicht ausgeführt werden dürfen. An Samstagen, die nicht Feiertage sind, entfällt die Mittagsruhe.

Anzeige SwopperFalls diese Zeiten einmal nicht eingehalten werden können, empfiehlt sich zunächst ein freundlicher Hinweis an die Nachbarschaft. Häufig bewirkt ein sachliches Gespräch den Effekt, dass die erlaubten Zeiten zukünftig eingehalten werden.

Quelle: Stadt Neckarbischofsheim

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