(zg) Zu den vielfältigen Aufgaben der Stadt Sinsheim gehört auch die regelmäßige Durchführung der Rattenbekämpfung. Die Ratten richten als gefährliche Krankheitsüberträger auch großen wirtschaftlichen Schaden an.
Nur regelmäßige intensive Bekämpfungsaktionen beschränken die von diesen Schädlingen ausgehende Gefahr auf ein Minimum. Die Stadt Sinsheim wird daher in den nächsten Tagen eine Bekämpfungsaktion durchführen, die sich vor allen Dingen auf die Kanalisation im gesamten Bereich von Sinsheim und seinen Stadtteilen erstreckt.
In diesem Zusammenhang weist die Stadtverwaltung Sinsheim nochmals eindringlich auf die Bestimmungen der polizeilichen Umweltschutzverordnung der Stadt Sinsheim hin, wonach auch die Eigentümer von bebauten, unbebauten sowie landwirtschaftlichen oder gärtnerisch genutzten Grundstücken innerhalb der geschlossenen Ortschaften verpflichtet sind, eine Rattenbekämpfung durchzuführen, wenn sie Rattenbefall feststellen.
Zuwiderhandlungen gegen die polizeiliche Umweltschutzverordnung können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 500,– € geahndet werden.
Quelle: Stadt Sinsheim