Bleiben Sie informiert  /  Mittwoch, 25. Dezember 2024

Informationen von Hier

Termine, Adressen, Vereine,
Lokalpolitik, Berichte und
Wirtschaftsinformationen

Direkt zur Redaktion

[email protected]

Rechnung statt Zufriedenheit

30. Dezember 2015 | Allgemeines, Das Neueste

Dr. Hittich: Falsche Versprechen abgemahnt

Ob unhaltbare Gesundheitsversprechen oder fehlerhafte Widerrufsbelehrung: Dr. Hittich, Anbieter von Nahrungsergänzungsmitteln mit Sitz in den Niederlanden, ist der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gut bekannt. Erfolgreich abgemahnt wurde diesmal eine nicht eingehaltene Zufriedenheitsgarantie.

„NULL Risiko: Ich zahle erst nach 30 Tagen und nur bei Zufriedenheit. Keine Rücksendung notwendig. Kein Kleingedrucktes. Nur Freude!“ Überzeugt von dieser Werbeaussage bestellte ein Verbraucher „Ultra Gelenk-Kraft Pro“ bei der GP Health Products B.V., die hinter den sogenannten „Gesundheitsmitteln“ von Dr. Hittich steht. Doch anstelle der Tabletten verschickte der Hersteller nur eine Vorausrechnung über 19,70 Euro. „Das widerspricht den Werbeaussagen“, sagt Christiane Manthey, die bei der Verbraucherzentrale die Abteilung Lebensmittel und Ernährung leitet. „Verbraucher werden so grob in die Irre geführt und über die wahren Liefer- und Leistungsbedingungen getäuscht.“

Anzeige SwopperAuf telefonische Rückfrage bei Dr. Hittich wurde dem Kunden mitgeteilt, dass Waren erst ab der dritten vorausbezahlten Rechnung zu den beworbenen Bedingungen versandt würden. Diese dreiste Täuschung hat die Verbraucherzentrale erfolgreich abgemahnt. Ebenfalls abgemahnt wurde die fehlerhafte Widerrufsbelehrung. Die GP Health Products B.V. hat eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben. Die abgemahnte Widerrufsbelehrung darf nicht weiter verwendet werden. Untersagt ist auch die Werbung mit der Zufriedenheitsgarantie, sofern die Ware erst nach bezahlter Vorausrechnung verschickt wird.

Beschwerden über Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln kennt Christiane Manthey gut: „Verbraucher berichten immer wieder von fragwürdigen Maschen aus dieser Branche, von unerlaubten Werbeanrufen oder untergeschobenen Verträgen.“

Der abgemahnte Dr. Hittich wirbt auf seiner Homepage nun mit einer 12-Monats-Garantie, bei der Verbraucher den vollen Kaufpreis auch nach einen Jahr zurückbekommen, wenn sie nicht zufrieden sind. Manthey betont: „Gibt es mit dieser Garantie wieder Probleme, werden wir auch hier entsprechende rechtliche Schritte prüfen. Verbraucher können sich bei Ärger mit Nahrungsergänzungsmittelfirmen jederzeit bei uns melden.“

Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.

Das könnte Sie auch interessieren…

Landratsamt verabschiedet acht Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den wohlverdienten Ruhestand

Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis hat insgesamt acht langjährige Mitarbeitende in den wohlverdienten Ruhestand verabschiedet In Vertretung des terminlich verhinderten Landrats Stefan Dallinger würdigte dessen Stellvertreter, Erster Landesbeamter Stefan Hildebrandt,...

Rhein-Neckar-Kreis startet „Digitales Landratsamt“

Neues Serviceportal für Einwohnende und Unternehmen Digitales Landratsamt - Ob die Vereinbarung eines Termins, die Beantragung von Wohngeld oder die Reservierung eines Wunschkennzeichens: Im neuen Service-Portal des Rhein-Neckar-Kreises finden Einwohnende und...

Pkw überschlägt sich ohne Fremdeinwirkung !

Sinsheim/Rhein-Neckar-Kreis (ots) Am Morgen des 24.12.2024 gegen 10.45 Uhr lenkte ein 31-jähriger Mann seinen Pkw Renault über die L550 von Weiler in Fahrtrichtung Sinsheim. Im Bereich einer scharfen Rechtskurve verlor der Fahrer aus bislang unbekannter Ursache die...

Hier könnte Ihr Link stehen

 Sinsheim – Veranstaltungen / Gewerbe

Hier könnte Ihr Link stehen

Werbung

Themen

Zeitreise

Archive