Wer eine Reise plant, hat viel zu überlegen. Unter anderem, ob und welche Reiseversicherungen man wie lange abschließen möchte. Dafür ist guter Rat sinnvoll, ein vorschnelles Anklicken von Lockvogelangeboten hingegen nicht.
Wenn im Internet eine Reise verkauft wird, darf eine Reiseversicherung nicht voreingestellt dazu gebucht werden. Das haben Verbraucherzentralen bereits vor Gericht feststellen lassen. Nun versuchen Anbieter einen anderen Weg: Verbraucher werden bei der Internet-Reisebuchung gefragt, ob sie eine Rücktrittskostenversicherung wünschen. Dabei werden sie mit einem anscheinend besonders günstigen Beitrag für eine Jahresversicherung gelockt: doch dieser Beitrag gilt nur im ersten Jahr. Wird der Vertrag nicht rechtzeitig gekündigt, dann kostet die Reiseversicherung ab dem zweiten Vertragsjahr deutlich mehr. Erhöhungen von 80 Prozent und mehr sind möglich.
Gerade weil insbesondere Reiserücktrittskostenversicherungen oft nur für die Reise abgeschlossen werden, ist das Risiko groß, dass man eine gewünschte Kündigung vergisst. Peter Grieble, Versicherungsreferent der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg: „Wer also nur auf das Angebot zur jetzigen Reise eingehen möchte, sollte an die rechtzeitige Kündigung des Jahresvertrages denken“.
Was häufig übersehen wird: Reiseversicherungen unterscheiden sich deutlich in den Bedingungen. Es lohnt sich also, vor dem Abschluss verschiedene Angebote zu vergleichen und nicht bei der Reisebuchung gleich eine solche Versicherung mit abzuschließen.
Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.