(zg) Die Volkshochschule Sinsheim lädt am Dienstag, 27. November, 19 Uhr, zu einem Vortrag mit dem Thema „Risikogebiet Grundstück – Pflanzen und Videokameras im Nachbarrecht“ mit Rechtsanwalt Gerhard Gößl in den Vortragssaal der Städtischen Musikschule Sinsheim ein.
Der Vortrag erläutert an Beispielen aus der anwaltlichen Praxis das Pflanzen-Nachbarrecht. Themen sind unter anderem der Abstand von Bäumen – welchen Abstand benötigen zum Beispiel beim Pflanzen eine Sand-Birke, eine Thuja occidentalis oder eine Lorbeerkirsche. Ebenso behandelt wird, wie lange nach der Pflanzung eine Klage auf Beseitigung erhoben werden kann, wenn der gesetzliche Abstand nicht eingehalten wurde und warum es Grundstückseigentümer gibt, die 800 Euro pro Jahr für die Laub- oder Nadelbelastung der Nachbarbäume bekommen. Es wird besprochen, wann es risikoreich ist, eine Klage auf Beseitigung des Überhangs zu erheben, und besser „selbst zu sägen“ bzw. unter welchen Voraussetzungen eine 10 m hohe, 20 Jahre alte Pflanzung auf 2 m zu kürzen ist. Warum werden Hecken über 1,80 m Höhe aus Rechtsgründen doppelt pflegeintensiv und dürfen Wurzeln der Nachbarbäume auch dann nicht entfernt werden, wenn sie zu Beeinträchtigungen für Rasenflächen, Rosen, Stauden, Gemüse- und Kräuterpflanzen führen? Außerdem wird gezeigt, wo Videokameras auf Grundstücken zulässig sind oder nach Beseitigungsklage des Nachbarn entfernt werden müssen (Eintritt: 5 Euro).
Weitere Informationen sind aus dem VHS-Programmheft, dem Internet (www.vhs-sinsheim.de) bzw. der VHS-Geschäftsstelle (Telefon 07261/6577-0, Fax 6577-22, E-Mail: [email protected]) erhältlich.
Quelle: Siegbert Guschl