(zg) Rudolf Fickinger ist seit dem 1. August 2017 neuer IT-Governance-Officer des Konzerns Rhein-Neckar-Kreis und leitet zugleich das Amt für Informationstechnik der Kreisbehörde. Er folgt somit Gerald Lutz nach, der im Mai in die Freizeitphase der Altersteilzeit verabschiedet worden ist.
Der 48-Jährige hat zuvor den IT-Geschäftsbereich der GRN gGmbH verantwortet. Er besitzt langjährige Erfahrungen in leitenden Positionen im IT-Bereich und war als IT-Consultant in der Unternehmensberatung unterwegs. Künftig wird es unter anderem seine Aufgabe sein, die IT im Konzern Rhein-Neckar-Kreis neu auszurichten, die digitale Transformation zu gestalten und voranzutreiben.
Der Rhein-Neckar-Kreis plant seit Längerem, die IT-Kompetenz innerhalb des Konzerns zu bündeln und dadurch entstehende Synergien zu nutzen. „IT-unterstütztes Handeln findet ja in allen Konzernbereichen statt, dem Eigenbetrieb Bau- und Vermögen, der GRN gGmbH und natürlich der AVR-Unternehmensgruppe sowie dem Stift Sunnisheim“, erläutert Rudolf Fickinger. Künftig ist er dafür zuständig, das Zusammenspiel der IT-Abläufe in den Eigengesellschaften und der Kreisbehörde zu verbessern, Innovationen einzubringen und Redundanzen abzubauen, um Kapazitäten für neue Aufgaben freizuschaufeln. Mit dem neuen Amt für Informationstechnik, das den innovativen Teil der inneren Organisation des bisherigen Organisationsamts beinhaltet, bringt sich das Landratsamt in diese Struktur ein. Es ist dem Verwaltungs- und Schuldezernat zugeordnet.
Rudolf Fickinger sieht seine Aufgabe insbesondere in der Sicherstellung einer effizienten IT. „Eine solche Effizienz“, so Fickinger, „wird erreicht, wenn die IT die Unternehmensziele und -strategien bestmöglich unterstützt“. Die IT-Governance steuert die IT-Leistungserbringung mit Hilfe von Organisations-, Prozess- und Kontrollvorgaben. „Mit ist es wichtig, sicherzustellen, dass die IT-Prozesse schlank, effizient und wirksam sind“, so der IT-Experte weiter. Seine größte Herausforderung wird es sein, eine innovative IT einzuführen, die die Belange der Belegschaft der Verwaltung berücksichtigt und die Wünsche der Bürgerinnen und Bürger erfüllt.