„Wir helfen Dieselfahrern mit einer umfassenden Beratung zu ihren Rechten gegenüber Händlern und Herstellern“, so Oliver Buttler, Abteilungsleiter Telekommunikation, Internet und Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentale Baden-Württemberg. Gerichte sprechen Dieselfahrzeugbesitzern immer häufiger Ansprüche wegen fehlerhafter Abgassoftware zu. So haben in den letzten Monaten mehrere Gerichte den klagenden Kfz-Besitzern sogar einen Anspruch auf Neulieferung eines mangelfreien Dieselfahrzeugs innerhalb der 2-jährigen Gewährleistungsfrist zuerkannt. Auch Haftungsansprüche gegen die Hersteller direkt wurden mittlerweile gerichtlich festgestellt. „Mit dieser erfreulichen Rechtsprechungstendenz im Rücken sehen wir für die Dieselkunden sehr gute Chancen, ihre Ansprüche erfolgreich geltend zu machen“, so Buttler weiter.
Der Diesel-Gipfel am 2. August stand voll im Zeichen der Interessen der Autoindustrie und blendete die berechtigten Interessen der Autobesitzer nahezu vollkommen aus. Für eine glaubwürdige Diskussion über die Auswirkungen der so genannten Dieselaffäre ist eine Teilnahme von Verbrauchervertretern unumgänglich, um die Verbraucherrechte – insbesondere die Herstellung eines vertragsgerechten Zustandes – seriös zu vertreten.