Bei knapp einem Drittel der Fälle wurde eine Kindeswohlgefährdung festgestellt
Nach Feststellung des Statistischen Landesamtes wurden im Jahr 2017 in Baden-Württemberg für 12 298 Kinder und Jugendliche Verfahren zur Gefährdungseinschätzung nach § 8a Abs. 1 SGB VIII vorgenommen. Dies entsprach einem Anstieg um 1 % gegenüber dem Vorjahr. Dabei werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung eines Kindes bekannt. Es verschafft sich daraufhin einen unmittelbaren Eindruck vom betroffenen Kind oder Jugendlichen und seiner persönlichen Umgebung.
Obwohl die Anzahl der Verfahren zur Gefährdungseinschätzung im Vergleich zum Vorjahr gestiegen ist, wurde mit 1 751 Fällen seltener eine akute Kindeswohlgefährdung festgestellt (–4 %). In diesen Fällen ist eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes oder Jugendlichen bereits eingetreten oder mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten. 51 % der betroffenen Kinder und Jugendlichen waren Jungen, 49 % waren Mädchen.1 Bei 1 045 jungen Menschen wurden als Art der Kindeswohlgefährdung Anzeichen für Vernachlässigung festgestellt. Bei weiteren 620 Kindern und Jugendlichen gab es Anzeichen für körperliche und bei 563 für psychische Misshandlung. Hinweise auf sexuelle Gewalt wurden bei 99 Kindern und Jugendlichen festgestellt, knapp 70 % davon waren Mädchen. Bei der Art der Kindeswohlgefährdung sind Mehrfachnennungen möglich.
Eine sogenannte latente Kindeswohlgefährdung lag in 2 173 Fällen vor. Dabei konnte die Frage nach der tatsächlich bestehenden Gefahr nicht eindeutig beantwortet werden, es bestand jedoch weiterhin der Verdacht einer Kindeswohlgefährdung bzw. eine solche konnte nicht ausgeschlossen werden.
Keine Kindeswohlgefährdung, wohl aber ein anderweitiger Unterstützungsbedarf ergab sich bei 4 533 Gefährdungseinschätzungen. Bei 3 841 Verfahren wurden keine Gefährdung und kein weiterer Hilfebedarf ermittelt.
Hinweise auf mögliche Gefährdungen kommen von verschiedensten Personen und Institutionen. Am häufigsten wurde durch die Polizei, Gerichte oder die Staatsanwaltschaft (22 %) über die mögliche Gefährdung informiert. Bei 12 % kamen die Hinweise von Nachbarn oder Bekannten des betroffenen Kindes oder Jugendlichen, bei 9 % von Schulen und in jeweils 8 % der Fälle von Sozialen Diensten und anonymen Meldern.
Rund 23 % der Verfahren zur Gefährdungseinschätzung betrafen Kinder unter 3 Jahren. Jedes fünfte Kind war im klassischen Kindergartenalter von 3 bis unter 6 Jahren (20 %). Bei weiteren 23 % waren Kinder im Alter von 6 bis unter 10 Jahren betroffen. 19 % der betroffenen Kinder war zwischen 10 und unter 14 Jahren, 15 % zwischen 14 und unter 18 Jahren alt.