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Rund 1,5 Millionen Touristen übernachteten 2018 in den 54 Kreiskommunen

6. März 2019 | Allgemeines, Das Neueste

Landrat Stefan Dallinger: Beherbergungszahlen im Rhein-Neckar-Kreis so hoch wie nie

(zg) Der Rhein-Neckar-Kreis erfreut sich als Reiselandkreis zunehmender Beliebtheit. Seit einigen Jahren steigen die Gäste- und Übernachtungszahlen in den Beherbergungsbetrieben in den 54 Städten und Gemeinden im Rhein-Neckar-Kreis kontinuierlich an. Das Jahr 2018 brachte der Tourismusbranche im einwohnerstärksten Landkreis Baden-Württembergs ein Rekordergebnis. Rund 1,5 Millionen Gäste, davon über 349.000 aus dem Ausland, haben in den Gasthöfen, Pensionen und Hotels in den Kommunen des Kreises übernachtet, 2004 lag die Übernachtungszahl bei 1,1 Millionen, davon knapp 281.000 Ausländer. Ankünfte waren im vergangen Jahr rund 800.000 – davon rund 196.000 Ausländer – zu verzeichnen, 2004 waren es lediglich knapp 600.000, davon rund 155.000 Ausländer.

„Die Beherbergungszahlen in unserem Landkreis waren noch nie so hoch“, freut sich Landrat Stefan Dallinger und unterstreicht die Attraktivität des Rhein-Neckar-Kreises.  Allein eine 2,2-prozentige Steigerung bei den Ankünften weist die aktuell vom Statistischen Landesamt Baden-Württemberg veröffentlichte Statistik aus. Bei den Übernachtungszahlen erreichte der Kreis sogar eine Steigerung um 3,7 Prozent.  Die meisten Gäste haben ihren Aufenthalt in Walldorf (97.419 Ankünfte, 161.014 Übernachtungen) verbracht, gefolgt von Sinsheim (87.964 Ankünfte, 137.650 Übernachtungen), Schwetzingen (66.743 Ankünfte, 121.530 Übernachtungen) und Weinheim (57.709 Ankünfte, 121.400 Übernachtungen).  Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer der Gäste im Kreis betrug 2018 1,9 Tage, so auch im Jahr 2004.

„Der Rhein-Neckar-Kreis verfügt über eine herausragende Kombination aus Wirtschaftskraft, attraktiven Erholungsräumen und touristischen Highlights. Dies alles lockt klassische Erholungssuchende und Geschäftsreisende gleichermaßen an und bietet den Einheimischen viel Abwechslung“, so das Fazit von Landrat Stefan Dallinger.

Hintergrundinformationen:

Unter „Ankünfte“ wird jede Person erfasst, die zumindest eine Nacht in einem Beherbergungsbetrieb verweilt. Jede ankommende Person zählt als eine Ankunft, unabhängig davon, wie lange der tatsächliche Aufenthalt dauert.

Unter „Übernachtung“ wird die Zahl der tatsächlichen Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben pro Person gezählt.

Wir bedanken uns für die Veröffentlichung.

Quelle: Silke Hartmann

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