Vollsperrung der Brückenstraße seit 14.09.2020
Information für Anlieger
Seit Montag, 14.09.2020 ist seitens der bauausführenden Firma geplant, mit der Sanierung der Brückenstraße zu beginnen. Der betroffene Bereich beginnt an der Einmündung zur „Michelfelder Straße“ und endet nach der Zufahrt zum Feuerwehrgerätehaus.
Eine Durchfahrt zur „Michelfelder Straße“ über die „Brückenstraße“ wird während der Sanierungsmaßnahmen nicht mehr möglich sein.
Um den Anliegern weiterhin eine direkte Fahrt in Richtung Angelbachtal zu ermöglichen, haben sich die beteiligten Institutionen entschlossen, den Anliegerverkehr über die „Götzenbergstraße“ unter Verwendung einer Ampelregelung abzuwickeln.
Zur Vermeidung einer übermäßigen Verkehrsbelastung der „Götzenbergstraße“ – insbesondere durch Schwerlastverkehr – sind umfangreiche Beschilderungs- und Sperrmaßnahmen auf der Kreisstraße K4277 von Sinsheim-Weiler kommend geplant. Hier wird der Schwerlastverkehr ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keine Zufahrtsmöglichkeit zur „Brückenstraße“ besteht. Entsprechende Durchfahrtsverbote werden ausgeschildert. Die Nutzung der „Götzenbergstraße“ ist entsprechend der Beschilderung ausschließlich den Anliegern vorbehalten, überregionaler Verkehr ist nicht gestattet. Die zuständigen Institutionen werden in Bezug auf die Durchfahrtsverbote Kontrollen durchführen.
Anwohner der „Brückenstraße“, welche in diesem Zeitraum durch Schwerlastverkehr angefahren werden müssen, z.B. in Form einer Belieferung mit Heizöl, aufgrund eines geplanten Umzugs o.ä., können sich an das Ordnungsamt der Stadt Sinsheim wenden. Sie erhalten dann unbürokratisch und kostenfrei eine Ausnahmegenehmigung für die Lieferanten ausgestellt: [email protected]
Das Ordnungsamt der Stadt Sinsheim bittet um Verständnis.
Quelle: Stadt Sinsheim