Staat, Betrieben und nicht zuletzt dem Kunden
(zg) „Die potenziellen Jamaika-Koalitionäre müssen das Thema Schwarzarbeit auf ihre Agenda nehmen“, fordert der Präsident des Baden-Württembergischen Handwerkstages (BWHT), Rainer Reichhold. Es sei unverständlich, weshalb sich die Wahlprogramme von CDU/CSU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen fast überhaupt nicht mit dem Thema beschäftigen. Bei der Union und den Grünen komme noch nicht einmal das Wort Schwarzarbeit vor.
Der BWHT-Beirat hat heute (26.10.) ein Positionspapier mit konkreten Forderungen an die Bußgeldbehörden, den Gesetzgeber, die Bundes- und Landesregierung verabschiedet. „Schwarzarbeit schadet zum einen ganz massiv dem Staat, indem Ausfälle bei Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen in Milliardenhöhe verursacht werden“, sagte Reichhold, „zum anderen den gesetzestreuen Betrieben, die unter den Wettbewerbsverzerrungen zu leiden haben und letztendlich den Beschäftigten, die in prekäre Lebensverhältnisse und in die Altersarmut geraten.“ Schwarzarbeit habe viele Facetten, erklärte Reichhold. Sie sei ein gesamtgesellschaftliches Problem und gehöre intensiv verfolgt und sanktioniert. Zum Forderungskatalog des Handwerks zählt unter anderem, dass die Bußgeldbehörden den gesetzlichen Bußgeldrahmen ausschöpfen, eine allgemeine Rentenversicherungspflicht für Selbständige eingeführt und der Handwerkerbonus sowie die Absetzbarkeit haushaltsnaher Dienstleistungen ausgeweitet werden.
In Baden-Württemberg nehmen beispielsweise die Fälle von handwerksrechtlicher Schwarzarbeit und unerlaubter Handwerksausübung zu. Wurden im Jahr 2011 in 200 Fällen Bußgelder verhängt, ist die Zahl bis zum Jahr 2016 auf 364 Fälle gestiegen. Dagegen sinkt die Gesamtsumme der Bußgelder seit Jahren. Belief sich die Summe 2011 noch auf rund 1,8 Millionen Euro, waren es 2016 nur noch 551.926 Euro. Das Handwerk, betonte Reichhold, stehe für hohe Qualitätsstandards, gute Ausbildungs- und Arbeitsverhältnisse und einen fairen Leistungswettbewerb. Dieser Beitrag zu Wachstum, Wohlstand und Beschäftigung im Land dürfe nicht durch Fehlentwicklungen gefährdet werden.“