Opfer von Kriminalität brauchen Unterstützung nicht nur bei der Strafverfolgung der Täter, sondern auch um die Folgen der Straftat möglichst gering zu halten. Deswegen informiert die Polizei Betroffene auf ihrer Internetseite www.polizei-beratung.de ausführlich über ihre Rechte als Opfer von Betrug, Diebstahl oder Gewalt. So klärt sie beispielsweise darüber auf, dass in finanziellen Notlagen nach dem Beratungshilfegesetz Anspruch auf eine kostenlose anwaltschaftliche Beratung (Auskunft erteilt das zuständige Amtsgericht) besteht. Oder dass die Opferhilfeorganisation WEISSER RING e.V. unter bestimmten Voraussetzungen eine frei wählbare kostenlose anwaltliche bzw. psychotraumatologische Erstberatung sowie eine rechtsmedizinische Untersuchung ermöglicht. Vielfältige Informationen über den Ablauf eines Strafverfahrens oder Adressen von Hilfeeinrichtungen ergänzen das Angebot. Darüber hinaus klärt sie über Einzelheiten des Gesetzes über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (OEG) auf, die gerade für Opfer von Gewalttaten besonders entscheidend sind.
Bei der Polizei ist der Opferschutz ein fester Bestandteil der polizeilichen Arbeit und Aufgabe eines jeden Polizeibeamten. Dies umfasst einen sensiblen Umgang mit den Opfern, die Aufklärung über die Opferrechte sowie die Weitervermittlung an örtliche Hilfeeinrichtungen. In den Bundesländern sind in der Polizei „Opferschutzbeauftragte“ mit der Vernetzung der örtlichen Opferhilfe betraut und stehen Betroffenen als Ansprechpartner zur Verfügung.
Weitere Informationen der Polizei über Opferhilfe finden sich unter: www.polizei-beratung.de/opferinformationen.html
Quelle: Polizeiliche Kriminalprävention