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Sexueller Missbrauch: Das Dunkelfeld ist groß

10. Mai 2018 | Das Neueste, Gesellschaft, Photo Gallery

(zg) Der Missbrauchsfall von Staufen macht betroffen und wirft Fragen auf: Ein heute Neunjähriger soll von seiner Mutter und ihrem Lebensgefährten im Internet über einen längeren Zeitraum zum Missbrauch angeboten worden sein. Kein Einzelfall, wie die Polizeiliche Kriminalstatistik zeigt. 11.547 Fälle des sexuellen Kindesmissbrauchs registrierte die Polizei im Jahr 2017, 2016 waren es 12.019. In den meisten Fällen kannten sich Opfer und Täter: Von den im Jahr 2017 erfassten Opfern eines sexuellen Missbrauchs waren 2.034 mit dem Tatverdächtigen verwandt und 2.945 mit dem Tatverdächtigen bekannt bzw. befreundet. 1.472 kannten den Tatverdächtigen durch eine flüchtige Bekanntschaft, 4.697 hatten mit dem Tatverdächtigen keine Beziehung. Bei 988 Fällen ist die Beziehung ungeklärt. Dies zeigt: Nicht einmal jeder zweite Missbrauchsfall wird von einer dem Opfer fremden Person verübt. Vielmehr findet die Tat oft im häuslichen Bereich oder in sozialen Bezügen statt. Der Großteil der 8.881 erfassten Tatverdächtigen im Jahr 2017 war männlich (8.510 Tatverdächtige), mehr als zwei Drittel der Opfer weiblich.

Die in der Polizeilichen Kriminalstatistik registrierten Fälle des Kindesmissbrauchs bilden das eigentliche Ausmaß des Missbrauchs jedoch bei Weitem nicht ab: Zu groß ist das Dunkelfeld, immer noch wird sexueller Missbrauch verhältnismäßig selten polizeilich bekannt gemacht. Vor allem, wenn der Missbrauch innerhalb der Familie oder des Bekanntenkreises geschieht. Gründe für die mangelnde Anzeigenbereitschaft sind neben der Abhängigkeit des Opfers vom Täter auch die Angst der Angehörigen vor den Folgen einer Anzeige und einem damit verbundenen Gerichtsverfahren.

Die bundesweite Kampagne „Missbrauch verhindern!“ der Polizeilichen Kriminalprävention klärt erwachsene Bezugspersonen von betroffenen Kindern über Erscheinungsformen von sexuellem Kindesmissbrauch auf, zeigt Hilfemöglichkeiten und informiert über den Ablauf eines Strafverfahrens.

Quelle: Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes

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