(zg) Sexueller Kindesmissbrauch und die Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen gelten nicht länger als Vergehen, sondern als Verbrechen. Diese Strafverschärfung trat am 1. Juli 2021 in Kraft. Dies bedeutet, dass die Hürden zur Anordnung der Untersuchungshaft bei Verdächtigen des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern, des sexuellen Missbrauchs von Kindern mit Todesfolge und der gewerbs- oder bandenmäßigen Verbreitung kinderpornografischer Inhalte niedriger sind. Unter anderem wird in der Strafprozessordnung zudem ausdrücklich ein Beschleunigungsgebot für Strafverfahren mit minderjährigen Opferzeuginnen und Opferzeugen verankert.
Verbreitung auch durch Kinder und Jugendliche
Darstellung von sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen wird häufig auch durch Gleichaltrige verbreitet – meist unbewusst in Gruppenchats mit bis zu 100 Mitgliedern. Was Viele nicht wissen: In solchen Fällen machen sich alle strafbar, denn schon der Besitz solchen Bildmaterials ist Grund für eine Strafverfolgung.
Mit ihrer Kampagne „Sounds wrong“ klärt die Polizei über die strafbare Verbreitung von Kinderpornografie in Chats und Messengern auf. Mit kurzen Videoclips, praktischen Handlungstipps und Informationen über Beratungsstellen will die Kampagne insbesondere jungen Menschen vermitteln, wie sie mit diesen strafbaren und möglicherweise traumatisierenden Inhalten richtig umgehen.
Quelle: Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes