Sinsheim – Rhein-Neckar-Kreis (ots) Im Rahmen der Konzeption „Sicher in Sinsheim“ kontrollierte das Hauptzollamt Karlsruhe gemeinsam mit der Stadt Sinsheim und dem Polizeirevier Sinsheim am Donnerstagabend insgesamt vier Shisha-Bars in der Innenstadt, im Gewerbegebiet und im Ortsteil Steinsfurt.
In den Einsatz (20-23 Uhr) waren insgesamt rund 55 Beamtinnen und Beamte, davon 20 Einsatzkräfte der Kontrolleinheit Verkehrswege und Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Karlsruhe eingebunden. Darüber hinaus waren auch zwei Beamte des Gewerbeamts und der Stadtbrandmeister der Stadt Sinsheim im Einsatz.
Zielrichtung des Einsatzes war die Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung sowie die Überprüfung der Einhaltung der Steuergesetze, des Jugendschutzes, des Gewerberechts, des Baurechts, des Brandschutzes und der CoronaVO.
Während in der Gaststätte in Steinsfurt lediglich nur wenige Verstöße gegen die Brandschutzverordnung (Zugestellte Fluchttüren; sachkundiges Prüfungsdatum der Feuerlöscher überschritten) festgesellt wurden, verteilten sich die Verstöße in ihrer Gänze auf die übrigen drei Bars und hier insbesondere auf die illegale Einfuhr/Verkauf von Tabak, die illegale Beschäftigung; auf den Leistungsmissbrauch; sowie auf Verstöße gegen Brandschutz- und Baurechtsauflagen, gegen das Jugendschutzgesetz und gegen die CoronaVO.
Rund 50 Kilogramm Tabak und drei Kilogramm Dampfsteine beschlagnahmten die Beamten des Hauptzollamts Karlsruhe und leiteten Steuerstrafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung und Steuerhehlerei ein. Zusammen mit den Steuernachzahlungen dürften die verantwortlichen Betreiber eine empfindliche Geldstrafe erwarten.
Im Fall einer Shisha-Bar gehen die Ermittler von einer fortgesetzten und vorsätzlichen Begehung aus, sodass die Geldstrafe noch höher ausfallen dürfte. In dieser Bar wurden rund 30 Kilogramm der gesamten Tabakmenge beschlagnahmt. Bereits im Jahr 2019 wurde hier eine größere Menge unverzollter Tabak beschlagnahmt. Auch die Themenfelder Illegale Beschäftigung und Leistungsmissbrauch sowie Verstöße gegen die Brandschutz- und Baurechtsauflagen (z.B. Verstellten und Abschließen von Fluchttüren) und die CoronaVO war dieser einen Bar zuzuordnen.
Die Auswertung aller Ergebnisse dauern noch an. Über die Verhängung eventueller Bußgelder und weiterer gewerbe- und gaststättenrechtlicher Schritte wird die Stadtverwaltung Sinsheim entscheiden.
Nicht nur deutschlandweit, sondern auch in Mannheim, Heidelberg und dem Rhein-Neckar-Kreis boomt der Shisha-Markt. Shisha-Bars schießen förmlich wie Pilze aus dem Boden. Vergangene Kontrollen, nicht nur in Sinsheim verdeutlichten, dass seitens der Ermittlungsbehörden weiterer Handlungsbedarf besteht.
Aufgrund der bislang getroffenen Feststellungen beabsichtigen das Hauptzollamt Karlsruhe und das Polizeipräsidium Mannheim auch in Zukunft, Shisha-Bar-Kontrollen in enger Kooperation in Mannheim, Heidelberg und dem Rhein-Neckar-Kreis durchzuführen.
Quelle: Polizeipräsidium Mannheim
Weitere Polizeiberichte aus Sinsheim
und der Umgebung in unserer Rubrik: Blaulicht