Ob Schmuck, Spielzeug oder Sportartikel – jedes Geschenk lässt sich im Handel bequem per Karte bezahlen. Dies ist gerade in übervollen Kaufhäusern während der stressigen Weihnachtszeit besonders empfehlenswert. Denn gerade jetzt sind neben Kauflustigen auch Taschendiebe unterwegs, die Bargeld besonders schätzen. Das bargeldlose Bezahlen ist daher durchaus sicher, wenn dabei einige Empfehlungen beachtet werden.
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Tipps der Polizei zum bargeldlosen Bezahlen:
– Die PIN darf nicht an Dritte weitergegeben werden, weder Amtspersonen (z.B. Polizeibeamte) noch Mitarbeiter von Geldinstituten werden deshalb legal nach der PIN fragen.
– Lernen Sie Ihre PIN auswendig und vernichten Sie den PIN-Brief. Notieren Sie sich die PIN nicht, schon gar nicht auf der Zahlungskarte selbst.
– Achten Sie bei der Eingabe der PIN am Geldausgabeautomaten oder am Kassenautomaten darauf, dass niemand den Vorgang beobachten kann. Bitten Sie aufdringliche Personen oder angebliche Helfer höflich aber bestimmt, auf Distanz zu bleiben.
– Verdecken Sie die PIN-Eingabe, indem Sie die Hand oder Geldbörse als Sichtschutz dicht über die Tastatur halten. Dies erschwert ein Ausspähen erheblich.
– Geben Sie die PIN niemals an Türöffnern, auch nicht bei Banken, ein.
Verständigen Sie in solchen Fällen sofort die Polizei.
– Befolgen Sie keine Hinweiszettel, die zur mehrmaligen Eingabe der PIN auffordern.
– Achten Sie beim Bezahlen darauf, dass Sie Ihre eigene Zahlungskarte zurückbekommen.
Weitere Informationen finden Sie im Faltblatt „Vorsicht Kartentricks!“, das kostenlos in (Kriminal-)Polizeilichen Beratungsstellen erhältlich ist oder im Internet heruntergeladen werden kann unter:
www.polizei-beratung.de/medienangebot/medienangebot-details/detail/21.html
Quelle: Polizeiliche Kriminalprävention