Statt den sicherheitsgeprüften Böller im Laden zu kaufen, basteln manche ihre Feuerwerkskörper selbst – oft mit fatalen Folgen. Was viele nicht wissen: Selbst hergestellte Explosivstoffe (Selbstlaborate) unterliegen dem Waffengesetz und/oder dem Sprengstoffgesetz und gelten als Sprengvorrichtungen. Demnach macht sich auch derjenige strafbar, der einen Sprengsatz beispielsweise anhand einer Anleitung aus dem Internet herstellt. Bei entsprechenden Vergehen droht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
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In Deutschland frei verkäufliche, legale Pyrotechnik wurde zuvor auf Antrag des Herstellers von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) oder einer vergleichbar benannten Stelle überprüft und zugelassen. Legale Pyrotechnik muss ein amtliches Zulassungszeichen aufweisen. Alle Silvesterknaller, die kein Zulassungszeichen besitzen, sind nicht durch die BAM geprüft worden und demnach in Deutschland verboten! Die Risiken beim Abbrennen sind enorm. Auch der Besitz solcher Böller stellt einen Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz dar.
Die Polizei hat eine Handreichung herausgegeben, die über diese Thematik informiert. Sie ist kostenlos als Download verfügbar unter:
www.polizei-beratung.de/medienangebot/medienangebot-details/detail/43.html
Quelle: Polizeiliche Kriminalprävention