
Die Polizei weist nachfolgend auf die rechtlichen Vorschriften zum Drohnenflug hin:
– Lassen Sie die Drohne nicht über bewohntem Gebiet steigen
- Halten Sie mindestens 1,5 km Abstand zu Flughäfen
- Drohnen dürfen nicht über Naturschutzgebieten steigen gelassen werden
Weitere Hinweise finden Sie auch auf der App der Deutschen Flugsicherung (DFS-Drohnen App).
Quelle: Polizeipräsidium Mannheim
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