Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg erließ das Amtsgericht Heidelberg einen Durchsuchungsbeschluss für die Praxisräume eines Sinsheimer Arztes.
Dieser steht in Verdacht, in mindestens drei Fällen unrichtige Gesundheitszeugnisse ausgestellt zu haben. Diese befreiten aus medizinischen Gründen von der derzeit bestehenden Pflicht, einen Mund- und Nasen-Schutz zu tragen.
Wie die bisherigen Ermittlungen ergaben, wohnen die Personen mehrere hundert Kilometer von Sinsheim entfernt, so dass der Verdacht besteht, dass sie tatsächlich nie durch den Beschuldigten untersucht worden sind und Gründe für eine Befreiung von der Maskenpflicht nicht bestanden.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg dauern an.
Quelle: Polizeipräsidium Mannheim (ots)
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