Auch in Baden-Württemberg haben sich in den letzten Wochen und Monaten Verbraucher vermehrt beschwert, weil sie angeblich auf slimsticks.de und slimsticks-gratis.de kostenpflichtige Bestellungen ausgelöst haben sollen. Dadurch kam es zu unfreiwilligen Käufen und Abonnements von einem Nahrungsergänzungsmittel mit dem Namen „Slimsticks“. Einige Verbraucher beschweren sich inzwischen bei der Verbraucherzentrale auch darüber, dass sie wegen ihrer Bestellungen bereits von einem Inkasso-Unternehmen belästigt werden.
Undurchsichtiges Bestellverfahren
Die Verbraucherzentralen haben die Internetseiten faktisch und rechtlich überprüft. Auf www.slimsticks.de werden Verbraucher aufgefordert, Namen und Zustelladresse einzugeben. Nach Klick auf den Button „Weiter“ wird sofort eine Bestellung ausgelöst. Informationen über den Gesamtpreis und ein sich anschließendes Abonnement nach Beendigung des Testzeitraums erfolgen im Bestellprozess nicht. Diese müssen dem Verbraucher aber rechtmäßig vor dem Kauf zur Verfügung gestellt werden. Außerdem muss der „Weiter“-Button durch eine eindeutige Formulierung wie beispielsweise „kostenpflichtig bestellen“ ersetzt werden.
„Damit kommen diese Slimsticks-Seiten nicht ausreichend ihren gesetzlichen Informationspflichten nach. Unter diesen Umständen kommt kein rechtswirksamer Vertrag zustande, sodass für betroffene Verbraucher auch keine Zahlungspflicht besteht“, erläutert Christiane Manthey von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.
Angebliches Gratis Geschenk nur im Abo
Über Werbung auf Facebook gelangten zudem viele Verbraucher auf eine weitere Webseite, nämlich www.slimsticks-gratis.de. Sowohl in der Facebook-Anzeige als auch auf der Webseite wird den Verbrauchern bei Bestellung eines Testpakets ein gratis Bluetooth Fitnessband versprochen. Auf der Webseite heißt es: „Für jeden SlimSticks Tester: Das FitBand Bluetooth im Wert von 79,90 Euro“. Erst bei genauerem Hinschauen wird allerdings klar, dass man das Fitnessarmband nur dann bekommt, wenn sich der Besteller auf das 90-Tage-Abonnement des Nahrungsergänzungsmittels einlässt und dafür insgesamt 149,70 Euro bezahlt. „Auch hier wird der Verbraucher nach unserer Auffassung nicht deutlich genug informiert“, so Manthey weiter. Inzwischen leitet die Webseite www.slimsticks-gratis.de auf eine neue URL um: slimsticks-abo.de. Das angebliche Gratis-Armband wird auch dort in gleicher Weise angeboten.
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg rät Betroffenen, nach Zahlungsaufforderung zunächst nicht zu zahlen und sich von der Verbraucherzentrale beraten zu lassen, um die Rechtslage im Einzelfall zu klären. Darüber hinaus stellt die Verbraucherzentrale auch Musterbriefe für Betroffene zur Verfügung.
Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.