(zg) Für Reisen in außereuropäische Länder wird häufig ein Internationaler Führerschein empfohlen. Die Fahrerlaubnisstellen des Rhein-Neckar-Kreises beantworten hier die wichtigsten Fragen:
Was und wofür ist der Internationale Führerschein?
Der Internationale Führerschein ist eine „Übersetzung“ der nationalen Klassen auf internationale Standards. Es handelt sich hierbei um ein Zusatzdokument zu Ihrem nationalen Führerschein, wodurch mögliche polizeiliche Überprüfungen im Ausland erleichtert werden sollen. In der Regel wird der Internationale Führerschein nur im außereuropäischen Raum benötigt. Auskunft über die Notwendigkeit des Internationalen Führerscheins in den einzelnen Ländern erhalten Sie von den Automobilclubs oder den jeweiligen Auslandsvertretungen.
Wo und wie kann ich den Internationalen Führerschein beantragen?
Der Internationale Führerschein kann bei der für Ihren Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisstelle des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis gegen eine Gebühr von gegenwärtig 16,30 Euro beantragt werden. Das Dokument ist drei Jahre und nur in Kombination mit Ihrem nationalen Führerschein gültig.
Bitte beachten Sie, dass für die Ausstellung eines Internationalen Führerscheins stets ein nationaler Führerschein in Scheckkartenformat erforderlich ist. Sollten Sie also noch im Besitz eines alten nationalen Führerscheins (rosa oder grau) sein, ist gleichzeitig ein Umtausch zusammen mit dem Internationalen
Führerschein zu beantragen. Die Gebühr für den Umtausch in einen „Scheckkartenführerschein“ beträgt 24,00 Euro.
Erforderliche Antragsunterlagen:
– Personalausweis oder Reisepass
– Führerschein
– ein aktuelles biometrisches Lichtbild
– Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde Ihres nationalen Führerscheins, sofern dieser nicht vom Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis ausgestellt wurde.
Die Karteikartenabschrift können Sie telefonisch bei der jeweiligen Behörde anfordern. Sie wird Ihnen dann persönlich oder der Fahrerlaubnisstelle direkt zugesendet.
Für die Antragstellung ist Ihre persönliche Vorsprache bei der Fahrerlaubnisstelle erforderlich.
Wie lange dauert die Bearbeitungszeit?
Beantragung ohne Umtausch des nationalen Führerscheins
Sollten Sie bereits im Besitz eines „Scheckkartenführerscheins“ sein, wird Ihnen der Internationale Führerschein sofort bei Antragstellung ausgehändigt.
Beantragung mit Umtausch des nationalen Führerscheins
Da der „Scheckkartenführerschein“ zentral bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird, müssen Sie mit einer Bearbeitungszeit von ca. 2-3 Wochen rechnen. Beantragen Sie daher rechtzeitig, d. h. mindestens 4 Wochen vor Ihrem Auslandsaufenthalt Ihren Internationalen und zusätzlich den Umtausch Ihres
nationalen Führerscheins. In dringenden Fällen ist – gegen Mehrkosten – auch eine Expressbestellung (ca. 3 Tage) möglich. Die Führerscheine werden Ihnen dann nach deren Herstellung auf Wunsch per Post zugesendet.
Wer beantwortet weitere Fragen?
Weitere Fragen können Sie gerne per E-Mail an [email protected] richten oder sich telefonisch unter nachfolgenden Rufnummern an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fahrerlaubnisstellen wenden:
06222 3073-4334 (Fahrerlaubnisstelle Wiesloch)
07261 9466-5504 (Fahrerlaubnisstelle Sinsheim)
Um Wartezeiten zu vermeiden empfehlen wir Ihnen, vor Ihrem nächsten Besuch telefonisch einen Termin zu vereinbaren. Informieren Sie sich auch auf der Homepage www.rhein-neckar-kreis.de über aktuelle Themen aus den Fahrerlaubnis- und Zulassungsstellen des Rhein-Neckar-Kreises.
Quelle: Rhein-Neckar-Kreis