Eines ist sicher, auch Unfallfahrzeuge können verkauft werden. Es gibt sogar viele verschiedene Möglichkeiten, um das Fahrzeug doch noch für einen höheren Betrag als für den Schrottpreis zu verkaufen. Ein Unfallwagen ist es dann, wenn das Fahrzeug einen Schaden aufweist, der sich nicht mehr vollständig beheben lässt. Verblüffend ist, teilweise ist nicht einmal die Optik betroffen. Selbst Unfallfahrzeuge mit Totalschaden können auf den ersten Blick völlig in Ordnung erscheinen und auch Umwelteinflüsse wie Wasser oder Hagel können das Fahrzeug zu einem Unfallwagen machen. Weitere Einzelheiten decken Gutachter auf. Um ein Fahrzeug als Unfallwagen zu verkaufen, ist ein Gutachten jedoch keine Pflicht. Gar jedes kaputte Auto kann privat als Unfallfahrzeug verkauft werden.
Unfallfahrzeug als Privatperson verkaufen
Es gilt genau abzugrenzen, ob es sich um einen Bagatell- oder Unfallschaden handelt. Bagatellschäden sind kleinere Macken am Fahrzeug, die keinerlei Einfluss auf die Fahrleistung des Fahrzeugs besitzen. Sollte feststehen, dass es sich bei Ihrem Fahrzeug um einen Unfallwagen handelt, dann kann das Unfallfahrzeug über verschiedene Wege verkauft werden. Wichtig ist das transparente Vorgehen. Jeder potentielle Käufer muss voll und ganz über den Unfallschaden aufgeklärt werden. Sollte es zu einem Verkauf kommen, so muss das demolierte Fahrzeug eindeutig im Kaufvertrag als Unfallfahrzeug definiert sein. Der Verkauf kann an Privatpersonen und auch an einen Händler erfolgen.
Einen kleinen Tipp an dieser Stelle:
Es gibt Firmen, die sich auf den Autoankauf spezialisiert haben. Diese Firmen verkaufen beschädigte Fahrzeuge oftmals ins Ausland, wo eben nicht so genau hingeschaut wird, wie bei uns. Zwar müssen Sie beim Verkauf trotzdem ehrlich sein und dem Verkäufer mitteilen, dass es sich um ein Unfallfahrzeug handelt, jedoch zahlen diese Firmen oft bessere Preise als Autohäuser oder andere Autohändler.
Unfallschaden angeben und Folgen vermeiden
Ein gut gepflegtes Auto und ein ehrlicher Umgang mit den Tatsachen sind für einen Verkauf hilfreich. Es gibt einige potentielle Käufer, die ganz gezielt nach Unfallfahrzeugen Ausschau halten. Sie können Ihr Fahrzeug somit für einen besseren Preis als auf dem Schrottplatz verkaufen und der Käufer bekommt ein kostengünstiges Bastler-Fahrzeug. Annoncen in der Zeitung und in Onlineportalen machen auf das Unfallfahrzeug aufmerksam. Detaillierte Bilder und genaue Informationen sind besonders nützlich. Wird ein Unfallschaden vertuscht, liegt ein arglistiges Handeln vor und der Käufer kann rechtlich dagegen vorgehen. Nicht nur eine Rückabwicklung des Kaufvertrags ist möglich, sondern auch der Haftungsausschluss verliert seine Gültigkeit und dem Käufer stehen Schadensersatzansprüche zu.
Das Unfallfahrzeug als Bastler-Fahrzeug verkaufen
Haben Sie den Käufer ausdrücklich über den Unfallschaden aufgeklärt, dann genügt ein einfacher Gebrauchtwagen-Kaufvertrag mit genauen Angaben des Unfallschadens und dem allgemeinen Zustand des Fahrzeugs. Eine Garantie empfiehlt sich bei einem Unfallfahrzeug nicht und das kaputte Auto sollte ausdrücklich als Bastler-Fahrzeug verkauft werden. So schließen Sie direkt aus, dass das Fahrzeug nicht in einem gebrauchstüchtigen Zustand verkauft wird und Sie umgehen jegliche Missverständnisse. Lassen Sie sich also nicht auf einen „Kuhhandel“ ein, um eventuell noch ein paar Euros mehr zu bekommen. Eine Besonderheit bei Unfallfahrzeugen ist, dass private Verkäufer die Haftung ausschließen können – eine der wichtigsten Angaben im Kaufvertrag. Ansonsten kann Ihr Fahrzeugverkauf teure Folgen mit sich bringen. Daher gilt: Im Kaufvertrag alles transparent dokumentieren und keine Haftungen übernehmen.
Unfallfahrzeug mit oder ohne Reparatur verkaufen
Wissen Sie erst einmal trotzdem nicht, wohin mit dem Unfallfahrzeug, dann lohnt sich ein Blick auf Onlineportale für Fahrzeuge. Renommierte Autohäuser nehmen in der Regel nur bei einem Autokauf einen Unfallwagen entgegen. Selbst wenn noch keine Reparatur erfolgt ist, können Sie Ihr Unfallfahrzeug jedoch anderweitig verkaufen. Die Reparatur spielt nur eine untergeordnete Rolle, denn ein kaputtes Auto gilt mit und ohne Reparatur als Unfallfahrzeug. Eine laienhafte Begutachtung des Unfallschadens sollte rundum vermieden werden, denn die Folgen sind nicht überschaubar. Werden genaue Angaben gemacht, so kann auch ein Unfallwagen ohne Ärger und mit Gewinn verkauft werden.