(zg) Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis informierte die Stadt, dass die Soforthilfe für Unwettergeschädigte im Land Baden-Württemberg auch für die Unwetterereignisse am Mittwoch, 08.06.2016 in Neckarbischofsheim und seinen Ortsteilen beantragt werden kann. Soforthilfen sollen in erster Linie dabei helfen, erste unumgängliche Beschaffungen von verloren gegangenen Gegenständen des täglichen Bedarfs zu tätigen.
Betroffene können sich ab sofort mit der Stadtverwaltung unter 07263/6070 in Verbindung setzen. Die Anträge können auch auf der städtischen Homepage unter www.neckarbischofsheim.de heruntergeladen werden. Die Auszahlung der Soforthilfe erfolgt direkt durch die Stadtverwaltung.
Für die Soforthilfe muss der Antragsteller seine Identität nachweisen und sollte seine Angaben zum Einkommen und zum Schaden plausibilisieren (z.B. durch einen Steuerbescheid oder Schadensaufstellung, Fotos). Sofern er keine Nachweise vorlegen kann, genügt im Zweifel die Bestätigung seiner Angaben mit der Unterschrift.