(zg) Der Sommer ist da und die Sonne lockt wieder Groß und Klein nach Draußen ins Grüne. Angenehme Außentemperaturen erlauben es, gemütlich im Garten, auf der Terrasse oder dem Balkon zu sitzen und mit Freunden und Verwandten zu grillen oder Feste zu feiern. Diese finden jedoch nicht immer nur zur Tageszeit statt und können daher auch einmal bis tief in die Abendstunden andauern. Manche bedenken jedoch nicht, dass es dabei auch zu Lärmbelästigungen für die umliegenden Anwohner kommen kann.
Insbesondere in der Nacht, wenn der Tageslärm abklingt und nach und nach Ruhe einkehrt, wird es oft als störend und belästigend empfunden, wenn die Feier nebenan noch in „vollem Gange“ ist. Möchten die Nachbarn die Kühle der Nacht nutzen und öffnen daher Türen und Fenster, kann es auch einmal zur nächtlichen Ruhestörung kommen.
Um ein gutes nachbarschaftliches Miteinander zu gewährleisten und dass Festlichkeiten unter freiem Himmel nicht zum Ärgernis werden, bittet das Ordnungsamt folgende Hinweise zu beachten:
– Informieren Sie Ihre Nachbarn rechtzeitig über Ihre Festlichkeiten und dass diese ggf. etwas länger andauern können.
– Unterlassen Sie ab 22.00 Uhr laute Unterhaltungen, Geschrei, Gesang und Musik jeglicher Art.
Nehmen Sie Rücksicht aufeinander. So vermeiden Sie Streitigkeiten und Ihr Fest verläuft ohne Zwischenfälle und Probleme.
Quelle: Stadt Neckarbischofsheim