(zg) Mit dem Masterplan Kultur BW – Kunst trotz Abstand hat das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Öffnungsperspektiven und Unterstützung für den Kulturbetrieb in Corona-Zeiten vorgelegt. Aus dem Sonderprogramm „Kultur Sommer 2020“ erhält in dieser zweiten Förderrunde die Einrichtung PUK E.V. (PUPPE UND KUNST)
Verein zur Förderung des Figurentheaters aus Helmstadt-Bargen nun eine Unterstützung von 5400 Euro für die Umsetzung des Projektes Land in Sicht – Kultur für Groß und Klein trotz Corona.
Dazu MdL Katzenstein: „Eine schrittweise Öffnung des Kulturbetriebs wird immer wichtiger, weil gerade in dieser gesellschaftlichen Krisensituation die Kultur mit ihren Möglichkeiten und Angeboten fehlt – als Ausdruck und Ort der Reflektion, der Selbstvergewisserung, der historischen und gesellschaftlichen Verortung, der Kontaktaufnahme, der kreativen Lösungen, der Unterhaltung. Eine Rückkehr zum Zustand vor der Corona-Krise wird es im Kulturbereich auf absehbare Zeit nicht geben, weil der Gesundheitsschutz aller Beteiligten und des Publikums höchste Priorität genießt und die Zahl der Infektionen so gering wie möglich gehalten werden muss. Diese Balance zwischen Gesundheitsschutz und öffentlichem kulturellem Leben gilt es auszugestalten. Das Projekt „Land in Sicht“ von Puppe und Kunst e.V. zeigt vorbildlich, wie wir es unter diesen besonderen Bedingungen schaffen können, die reiche kulturelle Landschaft in Baden-Württemberg zu erhalten. Mich freut besonders, dass der Verein zusammen mit seinen Kooperationspartnern einen kreativen Weg gefunden hat, das in diesem Jahr anstehende Jubiläum im Rahmen eines Jahresprogramms begehen zu können. Kleine Puppen erfreuen Große und Kleine!“
Zum Programm „Kultur Sommer 2020“:
„Kultur Sommer 2020“ ist ein Programm für die Kultureinrichtungen und Vereine der Breitenkultur, die in besonderer Weise von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen sind. Gefördert werden kleinere analoge Veranstaltungen und Veranstaltungsreihen, die unter Einhaltung der bestehenden Auflagen und der rechtlichen Rahmenbedingungen umgesetzt werden können. Antragsberechtigt sind Kultureinrichtungen (zum Beispiel Soziokulturelle Zentren, Theater, Orchester, Bands und Ensembles, Museen, Kinos, Clubs etc.) sowie Vereine der Breitenkultur mit Sitz in Baden-Württemberg. Gefördert werden Gagen und Honorare für das Engagement freiberuflicher Künstlerinnen und Künstler aller Sparten sowie anteilige Honorarkosten, die Vereine der Breitenkultur für Chorleiter und/oder Dirigenten zahlen.
Quelle: Nora Schönberger