Beim Waldbesuch oder Picknicken ist deshalb unbedingt das Waldbrandrandrisiko beachten
Höchste Stufe im Waldbrandgefahrenindex im Rhein-Neckar-Kreis
„Die sommerlichen Temperaturen und der Sonnenschein laden in diesen Tagen viele Waldbesuchende zum Waldspaziergang ein, doch es gibt auch eine Kehr-seite der Medaille: Anhaltend gute Witterung bei fehlenden Niederschlägen trocknen den Waldboden und die Vegetation förmlich aus“, erklärt Dr. Dieter Münch, Leiter des Kreisforstamtes im Rhein-Neckar-Kreis. Die Waldbrandgefahr erreicht an diesem Wochenende flächendeckend im ganzen Kreisgebiet die zweithöchste Stufe, am Sonntag sogar die höchste. Dann ist ein Brand auch mit einer kleinen Zündquelle leicht entfacht und kann sich gerade in trockenem Laub und Reisig rasant ausbreiten, warnt das Kreisforstamt.
Zur Einschätzung der Waldbrandgefahr nutzt das Kreisforstamt den Waldbrandgefahrenindex des Deutschen Wetterdienstes. Der Index ist das meteorologische Potenzial für die Gefährdung eines Waldes durch einen Brand und wird aus den Faktoren Temperatur, Luftfeuchtigkeit und Windgeschwindigkeit berechnet. Der Waldbrandgefahrenindex ist auf der Homepage des DWD frei zugänglich (www.dwd.de, Suchbegriff Waldbrandgefahrenindex).
Die Waldbrandgefahr ist sehr stark an den Witterungsverlauf gebunden. „Es reichen schon wenige Tage mit langer Sonnenscheindauer, leichtem Wind und fehlendem Niederschlag, um die Waldbrandgefahr von geringem Niveau in die höchste Stufe zu bringen“, erklärt Amtsleiter Dr. Münch. Bereits eine achtlos weggeworfene Zigarette könne verheerende Folgen haben. Weit über die Hälfte aller Waldbrände entstehen jedes Jahr durch Unachtsamkeit und Fahrlässigkeit. Waldbrände führen nicht nur zu großen finanziellen Schäden für die Waldbesitzer, sondern zerstören auf Jahre hinaus die Lebensgrundlagen für viele im Wald lebende Tiere und Pflanzen.
Das Grillen im Wald ist auf mitgebrachten Grillgeräten nicht erlaubt
Das Kreisforstamt bittet – nicht nur im Hinblick auf die derzeitige Hitzewelle – die gesamte Bevölkerung durch umsichtiges Verhalten mitzuhelfen, die Brandgefahr einzugrenzen. Denn im Umgang mit offenem Feuer gibt es einiges zu beachten: Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald grundsätzliches Rauchverbot. Das Entfachen von Feuer ist im Wald nur an fest eingerichteten und speziell gekennzeichneten Feuerstellen erlaubt. Nicht gestattet ist das Grillen im Wald auf mitgebrachten Grillgeräten. „Aber auch an erlaubten Stellen muss ein Feuer immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen der Feuerstelle komplett gelöscht werden“, betont der Leiter des Forstbezirks Kraichgau, Philipp Schweigler. Offenes Feuer muss mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein. Bei anhaltend hoher Waldbrandgefahr kann das Kreisforstamt als Untere Forstbehörde übrigens die Sperrung von Feuerstellen anordnen. Wichtig ist zudem, dass Schranken und Wege nicht mit Fahrzeugen zugeparkt werden, so dass im Notfall Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge problemlos einfahren können. Die Forstämter Rhein-Neckar-Kreis und Mannheim appellieren an alle Waldbesucher, umsichtig zu sein und die Regeln zum Schutz des Waldes einzuhalten. Wer einen Waldbrand entdeckt, sollte diesen natürlich sofort der Feuerwehr mit genauer Ortsangabe melden.
Quelle: Silke Hartmann