(zg) Polstermöbel, Koffer, Ski, Holzmöbel und andere Abfälle, die zum Sperrmüll oder Altholz zählen, können schnell und bequem über die Sperrmüllabfuhr der AVR Kommunal GmbH entsorgt werden. Die AVR bietet zweimal jährlich auf Abruf die Abholung von Sperrmüll und Altholz vor dem Grundstück, ohne zusätzliche Gebühren, an.
Zur Abholung können vier Kubikmeter Sperrmüll/Altholz angemeldet werden.
Was zum Sperrmüll gehört, lässt sich einfach über die Größe des Abfalls entscheiden. Alle brennbaren Haushaltsgegenstände, die wegen ihrer Größe nicht in die Abfallbehälter passen, zählen dazu, wie z. B. Matratzen, Teppiche und Polstermöbel.
Zum Altholz gehören Holzmöbel, Bretter und Holzplatten aus dem Innenbereich.
Aufgrund ihrer Schadstoffbelastung gehören Hölzer aus dem Außenbereich nicht zum Altholz. Holzfenster, Außentüren aus Holz, Gartenmöbel, Zäune, imprägnierte Dachlatten und Dachbalken sowie Fensterläden werden bei der Sammlung nicht mitgenommen.
Diese Holzabfälle können kostenpflichtig bei den AVR Anlagen Sinsheim, Wiesloch und Ketsch angeliefert werden.
In Säcken verpackte Abfälle werden nicht als Sperrgut entsorgt. Diese gehören in die Restmüllbehälter oder in Restmüllsäcke, welche die AVR zum Kauf anbietet.
Die AVR bittet, Sperrmüll und Altholz getrennt nebeneinander bereitzustellen.
Gegen zusätzliche Gebühren bietet die AVR auch einen Vollservice an. Das heißt die angemeldeten Gegenstände können direkt aus der Wohnung geholt werden.
Anmeldungen zur Sammlung werden telefonisch unter 07261/931-310 oder online unter https://www.avr-kommunal.de/online-service/abholung-auf-abruf/ oder per Mail unter: [email protected] von der AVR entgegengenommen.
Quelle: Nina Walter