Erhöhte Waldbrandgefahr durch Hitze und Trockenheit
Das Kreisforstamt des Rhein-Neckar-Kreises ordnet auf Grund der hohen Waldbrandgefahr durch die ungewöhnlich hohen sommerlichen Temperaturen und die anhaltende Trockenheit
im Rhein-Neckar-Kreis und in Mannheim die Sperrung der gekennzeichneten Feuerstellen und Grillplätze im Wald nach § 38 Abs. 1 LWaldG an.
Die Sperrung wird aufrecht gehalten, solange die Gefährdungsstufe 4 oder 5 gemeldet ist.
Im Ausnahmefall darf auf einer gekennzeichneten Feuerstelle oder einem Grillplatz ein Feuer angezündet oder unterhalten werden, wenn die örtliche Feuerwehr eine Brandwache
stellt. Dies bedarf der Genehmigung der Forstbehörde. Die Schließung der Feuerstelle oder des Grillplatzes ist ortsüblich bekannt zu machen.