Ausschuss unterstützt Zuschüsse in Millionenhöhe für Sportstätten in Baden-Württemberg
Der Sinsheimer Landtagsabgeordnete Dr. Albrecht Schütte (CDU) begrüßte die Nachricht des Bildungsausschusses: „In den letzten Jahren haben Regierung und Parlament einiges getan, um die Sportstättenförderung zu erhöhen. Neben der Förderung des Ehrenamtes, das ja ganz wesentlich von den richtigen Trainingsmöglichkeiten abhängt, kommt die Förderung durch ein Mehr an Bewegung letztlich allen zugute“. Schütte, der auch bei der Deutschen-Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) in Bammental aktiv ist, machte deutlich, wie wichtig die Umfrage zur Schwimmfähigkeit ist. „Zum einen ist Schwimmen als Sport sehr gesund und kann bis ins hohe Alter ausgeübt werden. Vor allem aber steigt die Gefahr von tödlichen Unfällen im Wasser mit der abnehmenden Schwimmfähigkeit dramatisch an.“ Die Erhebung sei ein wichtiger Schritt, aber dabei dürfe es nicht bleiben. Aus seinem Ehrenamt wisse er, wie schwer es sei, Ausbildungs- bzw. Trainingszeiten gerade in Hallenbädern zu bekommen. Zudem werde der Weg an vielen Stellen immer weiter. „Es ist mir ein großes persönliches Anliegen, finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen, um Sanierung und damit den Erhalt von Bädern zu unterstützen,“ so Schütte.
Sportplätze, Turnhallen und Schwimmbäder
Ausschuss unterstützt Zuschüsse in Millionenhöhe für Sportstätten in Baden-Württemberg
Der Bildungsausschuss des Landtags begrüßt die finanzielle Unterstützung des Landes für Kommunen und Vereine beim Bau und bei der Sanierung von Sportstätten. „Der Ausschuss war sich einig, dass Sport in der Schule, im Verein oder in der Freizeit ein wichtiger Teil des gesellschaftlichen Lebens ist. Um in Baden-Württemberg ausreichend und qualitativ hochwertige Sportstätten zur Verfügung zu haben, sind die Zuwendungen sehr sinnvoll“, sagte die Vorsitzende des Gremiums, die Grünen-Abgeordnete Brigitte Lösch. Auf Antrag der SPD-Fraktion hatte der Ausschuss am Donnerstag, 28. Juni 2018, über die Sportstättenförderung in Baden-Württemberg beraten. Handlungsbedarf sehen die Abgeordneten bei der Schwimmfähigkeit von Kindern und Jugendlichen.
Nach Angaben der Vorsitzenden steht für den Bau und die Sanierung von kommunalen Sportstätten im Sporthaushalt des Landes ein jährliches Volumen von rund 17 Millionen Euro zur Verfügung. Gewährt würden Zuwendungen unter anderem für den Bau und die Sanierung von Turn- und Sporthallen sowie Sportfreianlagen. „Die Zuwendungen dienen der Errichtung und dem Erhalt kommunaler Sportstätten, die für den Schulsport und zugleich für den organisierten Übungs- und Wettkampfbetrieb von Sportvereinen und Sportverbänden genutzt werden“, so Lösch. Ausgenommen von Förderungen seien Anlagen für spezielle Sportarten, Schwimmhallen und Einrichtungen, die nicht unmittelbar dem Sport dienen wie zum Beispiel Zuschauerbereiche und Parkplätze. Für die Förderung von Vereinsportstätten stünden jährlich weitere rund 17 Millionen Euro zur Verfügung. Auch vereinseigene Schwimmbäder seien förderfähig. Weitere Fördermöglichkeiten bestünden über das Programm „Klimaschutz Plus“, über die L-Bank und mit Mitteln des Ausgleichsstocks.
Im Solidarpakt Sport III (2017 bis 2021) wurde vereinbart, die bereits im Staatshaushalt 2015/2016 für 2016 veranschlagte Erhöhung des Programmvolumens für den kommunalen Sportstättenbau von 12 Millionen auf jährlich 17 Millionen ab 2017 beizubehalten. Die Fördermittel für den Vereinsstättenbau wurden 2017 strukturell um eine Million Euro auf insgesamt rund 13 Millionen Euro erhöht. Darüber hinaus wurden für den Abbau des bestehenden Antragsstaus ein einmaliges Sonderprogramm in Höhe von 20 Millionen Euro vereinbart. Dadurch stehen im Rahmen des Solidarpakts Sport III jährlich rund 17 Millionen Euro zur Verfügung.
Im Bereich der kommunalen Sportstättenbauförderung konnten 2018 laut Lösch über 60 Prozent (114 von 181 Anträgen) der beantragten Zuschüsse von rund 30 Millionen Euro bewilligt werden. Dies entspreche in etwa der Quote des Vorjahres. Im Bereich des Vereinssportstättenbaus würden jährlich rund 1.000 Maßnahmen bewilligt. Die Zahl der zurückgestellten Anträge liege derzeit bei rund 1.500. Die Wartezeit zwischen Antragstellung und Bewilligung betrage durchschnittlich 1,5 Jahre.
Wie Lösch ausführte, diskutierte der Ausschuss ebenfalls über die teilweise mangelnde Schwimmfähigkeit vor allem bei Kindern und Jugendlichen. So habe ein Abgeordneter dargelegt, dass etwa 25 Prozent der Grundschulen keinen direkten Zugang zu Schwimmbädern mehr hätten und die Kommunen in der Verantwortung seien, eine entsprechende Schülerbeförderung zu organisieren. „Das Ministerium hat mitgeteilt, dass derzeit eine Erhebung zur Schwimmfähigkeit von Schülerinnen und Schülern am Ende der Schwimmausbildung an der jeweiligen Grundschule, zur Qualifikation der unterrichtenden Lehrkräfte und den Rahmenbedingungen von Schwimmunterricht in der Primarstufe vorbereitet wird. Die Erhebung ist für das Schuljahr 2018/2019 geplant,“ sagte Brigitte Lösch. Ob sich daraus dann Handlungsschritte ergeben, bleibe abzuwarten.
Quelle: Christine Nahrgang