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Sportstättenförderung 2020: 17,5 Millionen Euro für 111 Bauprojekte

12. Mai 2020 | CDU, Das Neueste

In den Wahlkreis Sinsheim-Neckargemünd-Eberbach fließen Fördermittel i.H.v. 168 000 Euro

(zg) Der Landtagsabgeordnete aus dem Wahlkreis Sinsheim-Neckargemünd-Eberbach, Dr. Albrecht Schütte, freut sich mitteilen zu können, dass im Rahmen der Sportstättenförderung 2020 drei Projekte in seinem Wahlkreis durch das Land Baden-Württemberg gefördert werden: „Gerade in den jetzigen Zeiten, die aufgrund der Corona-Epidemie alles andere als leicht für die Gemeinden und unsere Sportvereine sind, geben wir ein klares Bekenntnis zum Sportland Baden-Württemberg ab.“ Konkret würden der Neubau einer Schulsportfreianlage in Wiesenbach, der Neubau des Sportbodens in der Turnhalle in Schönbrunn sowie die Teilsanierung der Häuselgrundhalle in Zuzenhausen gefördert, so der CDU-Parlamentarier.

Baden-Württemberg fördert im Rahmen des Solidarpakts Sport im Jahr 2020 insgesamt 111 kommunale Sportstättenbauprojekte mit rund 17,5 Millionen Euro. Darauf haben sich das Kultusministerium, die Regierungspräsidien, die kommunalen Landesverbände und die drei baden-württembergischen Sportbünde verständigt.

Mit den Geldern werden Neubauten und die Sanierung von Sporthallen, Sportplätzen sowie Leichtathletikanlagen finanziert. Die Zuschüsse werden für Einrichtungen bewilligt, die sowohl für den Sportunterricht als auch für den Übungs- und Wettkampfbetrieb von Sportvereinen zur Verfügung stehen und damit vielseitig genutzt werden können. Schulsport und Vereinssport profitieren somit gleichermaßen. Für das Programm 2020 wurden bis zum Stichtag 31.12.2019 insgesamt 135 Anträge gestellt. Damit konnten landesweit rund 82,2 Prozent der Anträge (111 von 135) berücksichtigt werden.

Die mangels Mitteln abgelehnten förderfähigen Anträge können für die Förderrunde 2021 erneut eingereicht werden. Der Fördersatz beträgt in der Regel 30 Prozent der zuschussfähigen Ausgaben. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Sportstätten vielfältig genutzt werden können. Die geltenden pauschalierten zuwendungsfähigen Ausgaben und die danach maßgeblichen Zuwendungen sind der Verwaltungsvorschrift zur Förderung des Baus von kommunalen Sporthallen und Sportfreianlagen (VwV Kommunale Sportstättenbauförderung) vom 25. März 2014 zu entnehmen.

Quelle: Florian Hummel

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