In den Wahlkreis Sinsheim-Neckargemünd-Eberbach fließen Fördermittel i.H.v. 237 Tsd. Euro.
(zg) Wie der CDU-Landtagsabgeordnete aus dem Wahlkreis Sinsheim-Neckargemünd-Eberbach, Dr. Albrecht Schütte, am heutigen Freitag, 04. Juni, mitteilt, fördert das Land im Rahmen der Sportstättenförderung 2021 zwei Projekte aus dem Wahlkreis Sinsheim: „Als Land stehen wir auch in finanziell schwierigen Zeiten zu den Kreisen und Gemeinden und unterstützen diese auch weiterhin finanziell beim Neubau und der Sanierung von Sportstätten.“ Konkret werden der Anbau, Umbau und die Sanierung der Sport- und Kulturhalle in Mauer mit 117 Tsd. Euro sowie der Bau einer Gymnastikhalle für den Neubau der Steinsbergschule in Sinsheim mit 120 Tsd. Euro gefördert, so der CDU-Parlamentarier Schütte.
Baden-Württemberg fördere im Rahmen des Solidarpakts Sport im Jahr 2021 insgesamt 84 kommunale Sportstättenbauprojekte mit rund 13,1 Millionen Euro. Darauf hätten sich das Kultusministerium, die Regierungspräsidien, die kommunalen Landesverbände und die drei baden-württembergischen Sportbünde verständigt. Mit den Geldern würden Neubauten und die Sanierung von Sporthallen, Sportplätzen sowie Leichtathletikanlagen finanziert, erläutert der CDU-Abgeordnete Schütte weiter: „Damit geben wir erneut ein Bekenntnis zum Sportland Baden-Württemberg ab und schaffen gemeinsam gute Bedingungen für den Trainings- und Spielbetrieb. Die Förderung des Sports ist der CDU-Landtagsfraktion ein besonderes Anliegen. Der Sport leistet einen herausragenden und vielseitigen Beitrag für die Gesellschaft. Er vermittelt Werte wie Fairness, Solidarität und Toleranz, fördert den Leistungsgedanken, überwindet soziale und kulturelle Grenzen, unterstützt die Persönlichkeitsentwicklung und dient zudem der Gesundheitsvorsorge.“
Die Zuschüsse würden für Einrichtungen bewilligt, die sowohl für den Sportunterricht als auch für den Übungs- und Wettkampfbetrieb von Sportvereinen zur Verfügung stehen und damit vielseitig genutzt werden können. Schulsport und Vereinssport profitierten somit gleichermaßen.
Für das Programm 2021 konnten alle förderfähigen Anträge berücksichtigt werden. Auf den Regierungsbezirk Karlsruhe entfallen dabei 20 Anträge mit einem Fördervolumen von rund 2,7 Mio. Euro. Der Fördersatz beträgt in der Regel 30 Prozent der zuschussfähigen Ausgaben. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Sportstätten vielfältig genutzt werden können. Die geltenden pauschalierten zuwendungsfähigen Ausgaben und die danach maßgeblichen Zuwendungen sind der Verwaltungsvorschrift zur Förderung des Baus von kommunalen Sporthallen und Sportfreianlagen (VwV Kommunale Sportstättenbauförderung) zu entnehmen.
Quelle: Albrecht Schütte