Maßnahmen zur Eindämmung der Coronapandemie
(zg) Die exponentielle Infektionsdynamik machte in der vergangenen Woche eine Verschärfung der Maßnahmen zur Eindämmung der Coronapandemie unumgänglich. Im Rhein-Neckar-Kreis wurde der kritische Inzidenzwert von 50 erstmals am Samstag, 24. Oktober 2020 überschritten. Deshalb hat die Stadt Sinsheim in Zusammenarbeit mit dem Landkreis bereits vergangene Woche eine Allgemeinverfügung erlassen.
Mit Erlass vom 01. November hat das Ministerium für Soziales und Integration den Erlass des Ministeriums für Soziales und Integration vom 23.10.2020 aufgehoben. Damit sind auch die Weisungen hinsichtlich der Verhängung einer Sperrstunde und des Außenabgabeverbots von Alkohol entfallen.
Dementsprechend wurden folgende Regelungen der Allgemeinverfügung der Stadt Sinsheim zur Umsetzung weiterer Maßnahmen zur Eindämmung der Atemwegserkrankung COVID-19 und Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 aufgehoben:
- Sperrstunde
- Außenabgabeverbot von Alkohol
- Teilnehmerbeschränkung nach der CoronaVO Messen
Der genaue aktuelle und damit entscheidende Wortlaut der Allgemeinverfügung ist auf der Webseite der Stadt Sinsheim unter www.sinsheim.de/corona zu lesen.
Oberbürgermeister Jörg Albrecht appelliert weiterhin an die Mitbürger: „Die Krise fordert nun jeden Einzelnen. Halten Sie sich an die Regelungen und die AHA+A+L-Formel, bestehend aus Abstand, Hygiene, Alltagsmaske, App und Lüften. Reduzieren Sie so weit möglich Ihre sozialen Kontakte. Achten Sie auf sich und Ihre Mitmenschen. Nur gemeinsam und in gegenseitiger Solidarität können wir diese Zeit bewältigen!“
Bei Fragen steht das Ordnungsamt der Stadt Sinsheim zur Verfügung:
T. Kastner: 07261 / 404-255
A. Eisele: 07261 / 404-392
J. Holdermann: 07261 / 404-246
Quelle: Stadt Sinsheim