(zg)Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis hat am Montag, 17. Mai 2021 festgestellt, dass die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern lag. Das Feststellen des Unterschreitens hat das Gesundheitsamt am Montag, 17. Mai, bereits auf der Homepage des Rhein-Neckar-Kreises unter dem Punkt „Bekanntmachungen“ veröffentlicht. Damit tritt die Bundesnotbremse am Mittwoch, den 19. Mai im Rhein-Neckar-Kreis außer Kraft.
Ab Mittwoch, 19. Mai, 0:00 Uhr, gilt dann im Rhein-Neckar-Kreis wieder die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg. Damit sind erste Öffnungsschritte für Hotels und Gaststätten, Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Galerien, Museen und Gedenkstätten sowie zoologische und botanische Gärten möglich. Details regelt die aktuelle baden-württembergische Coronaverordnung. Zudem entfallen die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen.
Der erste Öffnungsschritt schließt Stadtmuseum, Stadtbibliothek und Tourist-Info mit ein. Die Einrichtungen sind ab Mittwoch wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Besucher geöffnet. Voraussetzung für den Besuch des Museums und der Bibliothek sind ein tagesaktueller negativer Coronatest oder ein Genesenen- oder Impfnachweis sowie die Kontaktdokumentation.
Die medizinische Maskenpflicht bleibt weiterhin bestehen.
Quelle: Stadt Sinsheim