(zg) Heizen mit Holz wird immer beliebter. Das bekommt auch das Kreisforstamt des Rhein-Neckar-Kreises derzeit wieder zu spüren, das jedes Jahr im Herbst mit dem Holzeinschlag in den heimischen Wäldern die Brennholzsaison einläutet.
Die Preise für die verschiedenen Brennholzsortimente haben sich im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert. So kostet der Festmeter „Brennholz lang“ im Staatswald weiterhin 57 Euro. Wie das Kreisforstamt mitteilt, wird Brennholz wie in den Jahren zuvor wieder über die jeweils zuständigen Revierförster vor Ort abgegeben. In einigen Revieren ist bereits eine Online-Bestellung über www.forstbw.de<http://www.forstbw.de> (Rubrik Produkte und Dienstleistungen –> Holz) möglich. Wegen der hohen Nachfrage kann es allerdings zu Verzögerungen bei der Vergabe kommen.
Das so genannte „Brennholz lang“ oder „Polterholz“ besteht in der Regel aus schwächeren Baumstämmen in Längen zwischen 3 und 10 Metern, das bereits an den Waldweg vorgezogen wurde. Dort kann es weiter aufgearbeitet werden. Neben diesem Hauptsortiment gibt es noch den „Reisschlag“ oder „Schlagraum“. Hierbei handelt es sich um Gipfel- und Restholz, das beim Stammholzeinschlag in der Fläche verbleibt. Dieses Holz kann in der Fläche selbständig aufgearbeitet werden. Die Waldflächen dürfen dabei aber nur auf den markierten Rückegassen mit Maschinen befahren werden. Im Rheintal ist dieses Sor-timent nur noch in Ausnahmefällen verfügbar, so dass hier überwiegend Polterholz angeboten wird.
Das Kreisforstamt weist in diesem Zusammenhang nochmals darauf hin, dass beim Brennholzmachen der sichere Umgang mit der Motorsäge und weitere Kenntnisse über die Unfallverhütungsvorschriften unerlässlich sind. Der entsprechende Nachweis über einen „Motorsägenschein“ ist im Rhein-Neckar-Kreis Voraussetzung für die Vergabe von Brennholz. Daneben sind weitere Bestimmungen zu beachten, wie beispielsweise die Verwendung von biologisch abbaubarem Kettenschmieröl oder die Betankung der Motorsäge mit Sonderkraftstoff, der im Fachhandel erhältlich ist. Der Betrieb der Motorsäge mit herkömmlichen Mischungen aus Benzin und Zweitaktmotorenöl ist in den zertifizierten Wäldern nicht mehr zulässig.
Quelle: Silke Hartmann