(zg) Der Baden-Württembergische Handwerkstag (BWHT) spricht sich vehement gegen einen von vier Bundesländern in den Bundesrat eingebrachten Gesetzentwurf aus, bei dem Handwerkerleistungen erst ab 300 Euro von der Steuer abgesetzt werden können. Landeshandwerkspräsident Joachim Möhrle: „Der Steuerbonus holt viele handwerkliche Leistungen aus der illegalen Schwarzarbeit und beschert dem Fiskus zusätzliche Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge.“
Wer die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen schwäche, der schade dem Handwerk, betonte Möhrle. Schattenwirtschaft und Schwarzarbeit müssten mit aller Entschiedenheit bekämpft werden. Dazu gehöre auch, den Steuerbonus auf Handwerkerleistungen für Privatpersonen weiter auszubauen, anstatt die Möglichkeiten für den Kunden einzuschränken. Nach Schätzungen des BWHT werde etwa ein Drittel des handwerklichen Umsatzes im Bereich der Schwarzarbeit erbracht. Dem Staat gingen damit Unsummen verloren. Mit dem Steuerbonus könne hier erfolgreich gegengesteuert werden.
Möhrle: „Der Aufwand wird über zusätzliche Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge kompensiert.“ Dies untermauere auch eine Studie zur Schwarzarbeit des Experten für Schattenwirtschaft, Prof. Dr. Friedrich Schneider, von der Universität Linz zusammen mit dem Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung (IAW) in Tübingen. Sie hatte ergeben, dass der Handwerkerbonus ein wichtiges Instrument zur Absenkung der Schwarzarbeit darstellt. Schneider hat am Beispiel von Österreich errechnet, dass dort 300 Millionen Euro an Steuerausfällen 400 bis 500 Millionen an zusätzlichen Steuereinnahmen gegenüberstehen. Außerdem würde die Schattenwirtschaft um 1,9 Milliarden Euro reduziert. „Nicht von ungefähr führt Österreich zum 1. Juli diese Jahres einen Handwerkerbonus nach deutschem Vorbild ein“, sagte Möhrle weiter.
Seit 2006 können Bürger ihre Steuerlast durch Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen senken. Der 2009 verdoppelte Steuerbonus für Handwerkerleistungen beträgt 20 Prozent der Aufwendungen, maximal 1200 Euro pro Jahr. Steuerlich geltend gemacht werden können die Arbeitskosten einschließlich Umsatzsteuer, aber nicht die Materialkosten.
Quelle: Baden-Württembergischer Handwerkstag e.V.