Elektrische Zigaretten (E-Zigaretten) werden immer häufiger auch von Jugendlichen verwendet. Seit Kurzem sind auch „E-Shisha“, „Shisha to go“ oder „Shisha2Go“ genannte Varianten erhältlich. Dem Namen nach sind dies Wasserpfeifen, in Aufbau und Funktionsweise sind sie aber nichts anderes als elektrische Zigaretten mit einem Mundstück, das dem einer Wasserpfeife nachgeahmt ist. Die Flüssigkeit, die in einer E-Zigarette oder E-Shisha verdampft wird, ist mit Aromen (Früchte, Süßigkeiten oder Getränke wie Kaffee und Cocktails) versetzt und damit auch für Kinder und Jugendliche attraktiv. Immer häufiger verwenden auch Schülerinnen und Schüler E- Zigaretten bzw. E-Shishas, seit Neuestem auch verstärkt auf Schulhöfen und im Klassenraum.
E-Zigaretten sind in Deutschland seit dem Jahr 2006 über das Internet erhältlich, inzwischen je nach Bundesland auch in Supermärkten oder Spezialläden. In Deutschland – wie auch in vielen anderen Ländern – unterliegen E-Zigaretten und damit auch E-Shishas bislang keiner gesetzlichen Regelung, so dass unklar ist, ob die Produkte an Orten, an denen das Rauchen gesetzlich untersagt ist (beispielsweise öffentliche Einrichtungen, Arbeitsplätze, Schulen) verwendet werden dürfen oder nicht. Solange keine gesetzlichen Regelungen für E-Zigaretten und E-Shishas bestehen, empfiehlt das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) Schulen daher, über das Hausrecht das Rauchverbot für Zigaretten auch auf alle E- Produkte auszuweiten. In einem speziell für Schulen verfassten Informationsblatt klärt das DKFZ über das Thema auf. Es kann unter www.tabakkontrolle.de heruntergeladen werden.
Umfassende Informationen zu den Ursachen und Folgen des Konsums legaler und illegaler Drogen und Hinweise zur Vorbeugung gibt die Polizei in der Broschüre „Sehn-Sucht“. Sie ist kostenlos bei den örtlichen (Kriminal-)Polizeilichen Beratungsstellen erhältlich oder kann unter http://www.polizei-beratung.de/medienangebot/details/form/7/3.html heruntergeladen werden.
Quelle: Polizeiliche Kriminalprävention