(zg) Als überholt und bürokratisch bezeichnete der Hauptgeschäftsführer des Baden-Württembergischen Handwerkstages (BWHT), Oskar Vogel, das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg. Darüber hinaus schaffe es Rechtsunsicherheit. Der Handwerkstag unterstütze deshalb den Vorstoß der FDP-Fraktion im Landtag, das Gesetz abzuschaffen.
Die Umsetzung der neuen europäischen Vergaberichtlinien biete die Chance, das Regelwerk innerhalb der Europäischen Union zu vereinheitlichen, sagte Vogel weiter. Darauf weise auch das Bundeswirtschaftsministerium in einem Eckpunktepapier hin. Dies könne aber nicht gelingen, wenn schon allein innerhalb ein und desselben Mitgliedsstaates durch die vielen Landesgesetze ein Flickenteppich der vergabespezifischen Mindestlöhne besteht. Das gesamte deutsche Vergaberecht sei viel zu komplex. Für einen überregionalen oder bundesweiten Anbieter sei die Anwendung in der Praxis zeitaufwendig, anwenderunfreundlich und damit auch teuer.
Vogel: „Ganz abgesehen davon ist das Gesetz mit dem seit Anfang des Jahres geltenden bundesweiten Mindestlohn ohnehin obsolet.“
Quelle: Baden-Württembergischer Handwerkstag e.V.