Polizei gibt Tipps, wie sich Besucherinnen und Besucher von Frühlingsfesten und anderen Veranstaltungen schützen können
(zg) Der Frühling lockt wieder viele Besucherinnen und Besucher auf Frühlingsfeste und andere Veranstaltungen unter freiem Himmel. Leider ziehen diese Menschenansammlungen auch Taschendiebe an. Die Langfinger verursachen dabei hohen finanziellen Schaden. Laut Polizeilicher Kriminalstatistik wurden im Jahr 2016 in Deutschland insgesamt 164.771 Taschendiebstähle angezeigt, 2015 waren es noch 168.142 Fälle. Zwar sind die Fälle damit um zwei Prozent gesunken, doch insgesamt machten die Diebe mehr Beute: 2016 entstand ein Schaden von 51,5 Millionen Euro, im Jahr 2015 waren es 50,8 Millionen Euro. Wie sich Besucherinnen und Besucher in Feststimmung vor dem Griff in die Tasche schützen können, dazu gibt die Polizei bewährte Tipps.
„Gerade in den Gängen zwischen den Buden und an besonders begehrten Ständen herrscht oft unübersichtliches Gedränge. Dies nutzen die Diebe, um Wertsachen zu stehlen und wieder schnell in der Menschenmenge unterzutauchen“, sagt Gerhard Klotter, Vorsitzender der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes. Solche Diebstähle sollten immer und schnellstmöglich der Polizei gemeldet werden. Ebenso sollten entwendete Giro- oder Kreditkarten unter der zentralen Notrufnummer 116 116 sofort gesperrt werden, empfiehlt er.
Damit es überhaupt erst gar nicht zu einem Schaden kommt, gibt die Polizei folgende Tipps, um sich vor den Langfingern zu schützen:
– Nehmen Sie nur so viel Bargeld mit, wie Sie tatsächlich benötigen.
– Tragen Sie Geld und Zahlungskarten sowie Papiere und andere Wertgegenstände immer in verschiedenen verschlossenen Innentaschen der Kleidung möglichst dicht am Körper.
– Tragen Sie Ihre Hand- oder Umhängetasche immer mit der Verschlussseite zum Körper.
– Halten Sie Ihre mitgeführte Tasche stets geschlossen.
– Lassen Sie Ihre Tasche oder Jacke niemals unbeaufsichtigt.
– Achten Sie in einem Menschengedränge verstärkt auf Ihre Wertsachen.
– Sperren Sie im Fall eines Diebstahls sofort Ihre Kredit- und Girokarte (früher als EC-Karte bezeichnet) unter Sperr-Notruf 116 116 sowie die Girokarte im polizeilichen Meldesystem KUNO für das Lastschriftenverfahren.
– Ausführliche Informationen zum Sperren von gestohlenen Giro- oder Kreditkarten erhalten Sie auch unter: http://www.polizei-beratung.de/opferinformationen/diebstahleinbruch/tipps.html
Weitere Informationen gibt es auf der Klappkarte „Schlauer gegen Klauer“ mit Piktogrammen und einem Notfallpass zum Heraustrennen mit allen wichtigen Telefon- und Sperrnummern von Debit- und Kreditkarten. Dazu gehört auch eine Checkliste mit So-fortmaßnahmen für Opfer und Zeugen, damit diese nach einem Diebstahl richtig reagieren können.
Die Klappkarte ist kostenlos bei jeder (Kriminal-)Polizeilichen Beratungsstelle erhältlich oder kann heruntergeladen werden unter: http://www.polizei-beratung.de/medienangebot/detail/23-schlauer-gegen-klauer/
Weitere Tipps sowie Spots enthält das Medienpaket der Polizei „Vorsicht Taschendiebe!“, das für Schulungen eingesetzt wird: http://www.polizei-beratung.de/medienangebot/detail/212-vorsicht-taschendiebe/
Quelle: Polizeiliche Kriminalprävention