Tipps der Polizei für einen unbeschwerten Bummel
„Die Taschendiebe suchen ganz gezielt die Enge auf den Märkten. Einer lenkt dann das Opfer ab, der Zweite stiehlt die Beute und ein Dritter nimmt das Diebesgut an sich und entschwindet damit im Gedränge“, sagt Harald Schmidt, Geschäftsführer der Polizeilichen Kriminalprävention. Innerhalb weniger Sekunden sind auf diese Art Brieftasche, Handy oder Kreditkarten verschwunden. Die Diebe sind meist nur schwer ausfindig zu machen, wenn sie nicht gerade auf frischer Tat ertappt werden – zumal die Opfer den Verlust häufig erst später bemerken und darum auch keinen Täter beschreiben können. Beliebt ist auch der Drängel-Trick: Ein Dieb rückt unangenehm dicht an das Opfer heran, bis es sich ärgerlich abwendet und dadurch eine umgehängte Tasche oder die in der Manteltasche befindliche Geldbörse quasi „griffbereit“ anbietet. Eine weitere immer wieder erfolgreiche Masche der Diebe ist, die Kleidung des potenziellen Opfers angeblich „versehentlich“ mit Ketchup, Senf oder einer Flüssigkeit zu beschmutzen, um durch den anschließenden Reinigungsversuch vom Diebstahl der Wertsachen abzulenken.
Manchmal lassen sich Taschendiebe schon am typisch suchenden Blick erkennen: Sie meiden den direkten Blickkontakt zum Opfer und schauen eher nach der Beute (z.B. Hand- oder Umhängetasche).
Damit Sie den Bummel über den Weihnachtsmarkt unbeschwert genießen können, gibt Ihnen die Polizei folgende Tipps:
- Nehmen Sie nur so viel Bargeld und Zahlungskarten mit, wie Sie tatsächlich benötigen.
- Tragen Sie Geld, Zahlungskarten, Papiere und andere Wertgegenstände immer in verschiedenen verschlossenen Innentaschen der Kleidung möglichst dicht am Körper.
- Tragen Sie Hand- und Umhängetaschen immer mit der Verschlussseite zum Körper.
- Achten Sie gerade in einem Gedränge verstärkt auf Ihre Wertsachen. Werden Sie misstrauisch, wenn Sie plötzlich angerempelt oder „in die Zange“ genommen werden.
- Wenn es doch zum Diebstahl gekommen ist und Ihnen Ihre Zahlungskarte entwendet wurde, lassen Sie diese sofort mit dem Sperrnotruf 116 116 sperren. Wenn sich Ihre Bank diesem Notruf nicht angeschlossen hat, wenden Sie sich direkt an Ihr Kreditinstitut.
- Damit Ihre Debitkarte (z.B. girocard, früher EC-Karte) auch für das elektronische Lastschriftverfahren gesperrt werden kann, für das Sie lediglich eine Unterschrift brauchen, müssen Sie den Verlust bei der Polizei melden. Erst dann wird die Karte beim Bezahlen in Geschäften auch im Lastschriftverfahren abgelehnt.
Weitere Informationen gibt es auf der Klappkarte „Schlauer gegen Klauer“ mit Piktogrammen und allen wichtigen Telefon- und Sperrnummern von Debit- und Kreditkarten. Die Klappkarte ist kostenlos im Internet herunterladbar sowie bei jeder (Kriminal-)Polizeilichen Beratungsstelle erhältlich .
Quelle: Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes