Die Zahl der Straftaten, die mit dem Tatmittel Internet begangen wurden, ist im Jahr 2016 leicht gestiegen. Im Vergleich zum Vorjahr (244.528 Fälle) wurden 2016 insgesamt 253.290 Fälle erfasst.
Dazu gehören Delikte wie Waren- und Warenkreditbetrug, Computerbetrug, Leistungs- und Leistungskreditbetrug, die Verbreitung pornografischer Schriften und Straftaten gegen die Urheberrechtsbestimmungen. Wie die Infografik der Polizei zeigt, entfielen allein 27,8 Prozent der Fälle auf den Warenbetrug; beachtenswert ist auch der Anteil von 20,7 Prozent beim Warenkreditbetrug. Waren- und Warenkreditbetrug machen somit fast die Hälfte aller Fälle aus. Von den 101.654 Tatverdächtigen waren 68,7 Prozent männlich und 31,4 Prozent weiblich. Die Aufklärungsquote lag bei 65 Prozent.
Zu beachten ist, dass seit 2014 Delikte unter Nutzung des Tatmittels Internet bundeseinheitlich nur in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfasst werden, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine Tathandlung innerhalb Deutschlands vorliegen. In Abgrenzung dazu umfasst Cybercrime im engeren Sinne Straftaten, die sich gegen das Internet, Datennetze, informationstechnische Systeme oder deren Daten richten oder mittels dieser Informationstechnik begangen werden. Dazu gehören Computerbetrug, Fälschung beweiserheblicher Daten, Täuschung im Rechtsverkehr bei Datenverarbeitung, Datenveränderung/Computersabotage sowie Ausspähen, Abfangen von Daten einschließlich Vorbereitungshandlungen.
Weitere Fakten und Tipps zu den unterschiedlichen Tatbegehungsweisen unter Einsatz des Internets:
http://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/gefahren-im-internet.html
Quelle: Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes