(zg) Bei der Begehung von Straftaten gewinnt das Internet als Tatmittel weiter an Bedeutung. Für das Jahr 2020 verzeichnet die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) erneut einen Anstieg der Zahlen. Wurden 2019 noch 294.665 Fälle erfasst, waren es 2020 320.323 Fälle. Ganz oben stehen hier die Waren- und Warenkreditbetrugsdelikte, die etwa die Hälfte der Fälle ausmachen.
Einen verhältnismäßig kleinen Anteil macht die Verbreitung pornografischer Schriften (5,4 Prozent) mit dem Tatmittel Internet aus. Diese auf den ersten Blick kleine Zahl spiegelt allerdings ein immer größer werdendes Problem wider: Das Verschicken von pornografischen Inhalten über Messengerdienste. Hierzu zählen auch die Verbreitung, der Erwerb, Besitz und die Herstellung kinderpornografischer Schriften, die allein 72,8 Prozent der Fälle der Verbreitung pornografischer Inhalte über das Tatmittel Internet ausmachen.
Auch Kinder und Jugendliche werden oft unwissentlich zu Tätern: Laut bundesweiter Polizeilicher Kriminalstatistik war in Deutschland im Jahr 2020 etwa ein Drittel der Tatverdächtigen bei der Verbreitung von Kinderpornografie über das Tatmittel Internet jünger als 18 Jahre. Erfasst wurden 575 Kinder und 1.333 Jugendliche. Diese sind sich der Tragweite ihres Tuns oft nicht bewusst. Denn zu den pornografischen Videos und Bildern, die unter Schülerinnen und Schülern kursieren, gehören immer wieder auch Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen. Diese Inhalte zu verbreiten ist strafbar. Was viele nicht wissen: Bei Kinderpornografie ist nicht nur die Verbreitung eine Straftat, sondern bereits der Besitz. Werden Inhalte beispielsweise in WhatsApp-Gruppen geteilt, machen sich auch die Empfänger der Nachrichten bereits strafbar, weil sie in den Besitz von kinderpornografischen Darstellungen gelangen.
Eine im vergangenen Jahr gestartete Kampagne der Polizei gegen die Verbreitung von Kinderpornografie sensibilisiert daher die junge Zielgruppe in den sozialen Netzwerken mit den Kurzfilmen „sounds wrong“ und „#denkenstattsenden“ für die Problematik. Neben den Clips werden weitere Informationen zum richtigen Umgang sowie zum Melden der Inhalte bereitgestellt.
Quelle: Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes