(zg) Aus gegebenem Anlass weist das Ordnungsamt der Stadt Sinsheim darauf hin, dass gemäß der Polizeiverordnung Tauben auf öffentlichen Straßen und Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen nicht gefüttert werden dürfen. Insbesondere im Bereich der Fußgängerzone und entlang der Hauptstraße konnte vermehrt festgestellt werden, dass die Tiere entgegen des geltenden Verbots gefüttert werden.
Im Sinne der Hygiene und im Sinne einer sauberen Stadt bittet die Stadtverwaltung dringend um Beachtung.
Zuwiderhandlungen gegen das Taubenfütterungsverbot stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden.
Quelle: Stadt Sinsheim