Häufig werden Restschuldversicherungen gleich mitverkauft, wenn man einen Ratenkreditvertrag abschließt. Auf den ersten Blick: Praktisch, kommt doch alles aus einer Hand. Das Problem: Restschuldversicherungen sind in der Regel sehr teuer.
Wenn Verbraucher die freie Wahl haben, sollten sie sich genau überlegen, ob sie solch eine Absicherung der Restschuld insbesondere für den Fall ihres Versterbens abschließen. Denn die Beiträge dafür sind enorm. Da diese Versicherung als Einmalbeitrag bezahlt wird und kein Geld da ist (sonst bräuchte man ja keinen Ratenkreditvertrag), muss der Einmalbeitrag auch noch mit finanziert werden. Das treibt die Zinszahlungen zusätzlich in die Höhe.
Wenn der Kreditvertrag vorzeitig zurück bezahlt wird, wird für den Kredit auch keine Restschuldversicherung mehr benötigt. Versicherte bekommen dann allenfalls sehr wenig ihres Versicherungsbeitrags erstattet. Denn ein großer Teil des Einmalbeitrages wird nicht für die Risikoabsicherung ver-wandt, sondern geht für Vertriebs- und Verwaltungskosten drauf. In einem der Verbraucherzentrale vorliegenden Fall entsprachen diese Kosten des Restschuldversicherungsvertrags 20 Prozent des Kredits.
„Verbraucher sollten vor dem Abschluss unbedingt prüfen, ob nicht eine eigenständige Risikolebensversicherung die bessere Wahl ist“, rät Dr. Peter Grieble, Referent für Versicherungen der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Die Verbraucherzentale bietet hierzu individuelle Beratung an.
Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.